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Diskussion um Mindestalter Mit Volldampf zu einer Praxisänderung?

  • Seit ein paar Monaten kann man E-Zigaretten auch in der Schweiz legal verkaufen – anders als herkömmliche Glimmstängel unterliegen die elektronischen aber nicht dem Jugendschutz.
  • Mit dem neuen Tabakgesetz soll sich das nun ändern; dieses verbietet schweizweit den Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige.
  • Doch dieses Gesetz wird voraussichtlich erst in vier Jahren in Kraft treten.
  • Als Übergangslösung haben sich Branche und Handel an einem runden Tisch nun darauf geeinigt, E-Zigaretten nicht mehr an Minderjährige zu verkaufen.

Die Vertreter der drei grossen Tabakkonzerne in der Schweiz und der Handel sind sich einig geworden: Ein neuer brancheninterner Codex sieht vor, dass ab dem 1. Oktober E-Zigaretten nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürfen. Natasja Sommer, Sprecherin des Tabakkonzerns JT International sagt: «Wir sind froh, dass wir zu einer Einigung gekommen sind.»

Einzig nikotinfreie E-Zigaretten verkauft die E-Zigarettenbranche in ihren Shops weiterhin ab 16 Jahren – diese schweizweite Einheit gilt aber nur bei

E-Zigaretten.

Der Verkauf von herkömmlichen Zigaretten ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Das Mindestalter liegt in Zürich, St. Gallen oder Graubünden beispielsweise bei 16 Jahren; gar kein Mindestalter gibt es in Genf und Appenzell Innerrhoden.

Wir müssen hier jetzt vorwärts machen – auch seitens Industrie.
Autor: Natasja Sommer Sprecherin Tabakkonzern JT International

Das müsse sich ändern, sagt Tabakkonzern-Sprecherin Sommer. Auch hier wolle man künftig, dass nur noch Erwachsene Zigaretten kaufen könnten. Eine entsprechende Absichtserklärung hätten erste Vertreter von Industrie und Handel bereits unterzeichnet. «Wir müssen hier jetzt vorwärts machen – auch seitens Industrie», sagt sie und erklärt weiter: «Daran arbeiten wir jetzt mit Volldampf. Ich bin da guter Hoffnung.»

Mit Volldampf? – das hätte die Zigarettenindustrie längst tun können, argwöhnt Wolfgang Kweitel von der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. «Ich glaube es immer erst, wenn ich es schwarz auf weiss habe», erklärt er. «Von dem her gesehen, natürlich: Das könnte man, wenn man wollte, schnell umsetzen. Aber es ist auch eine Fähigkeit, etwas zu verschleppen.»

Ich glaube es immer erst, wenn ich es schwarz auf weiss habe.
Autor: Wolfgang Kweitel Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

Bei den Zigarettenverkäufern tönt es tatsächlich nicht nach einer schnellen Praxisänderung. Der grösste Kioskbetreiber der Schweiz, Valora, schreibt auf Anfrage: «Für eine abschliessende Antwort auf die Grundsatzfrage, ob das Mindestalter 18 Jahre im Sinne einer Selbstregulierung schweizweit auch für den Verkauf von herkömmlichen Zigaretten gelten soll, ist es für Valora zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh.»

Hingegen hat Valora bei den E-Zigaretten längst gehandelt: So verkaufen ihre Kioske sämtliche E-Zigarettenprodukte bereits seit Monaten ausschliesslich an Personen über 18 Jahren.

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