- Angesichts der wirtschaftlich unsicheren Zeiten will der Bundesrat Unternehmen regulatorisch entlasten.
- Er hat Aufträge erteilt, um Entlastungsvorschläge zügig zu prüfen.
- Ein eigentliches Konjunkturprogramm hält er derzeit aber für nicht nötig.
Der Bundesrat diskutierte an seiner Klausursitzung eingehend über die wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Schweiz biete in vielen Bereichen hervorragende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, hiess es in seiner Mitteilung zur Diskussion. Doch das internationale Umfeld sei derzeit sehr volatil.
Laufende Analysen
Die USA strebten eine Neuordnung der Handelsbeziehungen an und distanzierten sich von der OECD-Mindeststeuerreform. Zehn Prozent der Warenexporte seien derzeit von den US-Zöllen betroffen. Ein Konjunkturprogramm hält er indes nicht für angezeigt. Eine Rezession wie etwa in der Pandemie sei aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.
Der Bundesrat analysiert die Wirtschaftslage jedoch laufend. Anfang September will er sich erneut mit dem konjunkturpolitischen Handlungsbedarf befassen. Zudem soll die wirtschaftspolitische Agenda vorangetrieben werden.
Der Bundesrat will dabei für mehr Wettbewerbsfähigkeit den Schwerpunkt bei der regulatorischen Entlastung der Unternehmen setzen. Die zuständigen Departemente haben den Auftrag, in bestehenden Regulierungen zügig Vorschläge dazu zu prüfen.
Verschiebungen in Prüfung
Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben, die hohe Kosten auslösen, lässt der Bundesrat untersuchen, ob sie verschoben werden könnten. Weitere Schritte sollen auf der Grundlage der Prüfungen im Herbst beschlossen werden. Den Austausch mit der Wirtschaft will der Bundesrat weiterführen.
Das seit Oktober 2024 geltende Unternehmensentlastungsgesetz will der Bundesrat konsequent anwenden. Bei neuen Erlassen müssen Möglichkeiten zur Entlastung von Unternehmen systematisch geprüft werden. Einen verstärkten Fokus auf die administrative Entlastung von Unternehmen sieht der Bundesrat auch in der EU.
Neben der Senkung der Produktionskosten für Firmen soll der Zugang zu alternativen Auslandsmärkten gestärkt und für Rechtssicherheit gesorgt werden. Meilensteine seien die Freihandelsabkommen mit Indien und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Das Abkommen mit Indien gilt ab Oktober, jenes mit Mercosur ist fertig verhandelt.
Gutes Umfeld in der Schweiz
Auch bei der Kurzarbeit will der Bundesrat ansetzen. Die im Parlament diskutierte Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate wird derzeit geprüft. Anfang September will der Bundesrat dazu Stellung nehmen. Zudem lässt er prüfen, ob zusätzliche Massnahmen bei der Exportförderung nötig sind.
Die Schweiz biete nach wie vor ein gutes Umfeld für Investitionen und Innovation, stellt der Bundesrat fest. Er führt das auf die Offenheit, die stabilen Rahmenbedingungen und die vergleichsweise schlanken Regulierungen zurück. Auch die hervorragende Bildung und Forschung leisten einen Beitrag dazu.
Angesichts der global zunehmenden Unsicherheit gewinne die rechtliche, ökonomische und politische Stabilität der Schweiz an Bedeutung.