Witwen und Witwer bekommen eine Rente
«Wenn jemand stirbt, sind Verheiratete besser abgesichert als Konkubinatspartner», sagt Karl Flubacher vom VZ Vermögenszentrum. Sie erhalten per Gesetz Renten aus der AHV, Pensionskasse oder Unfallversicherung.
Bei der AHV sind Ehepaare insgesamt privilegiert
Zwar bekommen Ehepaare nicht zweimal die Maximalrente. Insgesamt werden sie bei der AHV aber privilegiert: Nichterwerbstätige können dank der Ehe vom Mindestbeitrag befreit werden, und Verwitwete bekommen Renten sowie Zuschläge. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen summieren sich diese Vorteile auf 4.6 Milliarden Franken jährlich und überwiegen damit klar die entgangenen Renten in der Höhe von 3.4 Milliarden.
Manche Paare zahlen dank Ehe weniger Steuern
Dass Ehepaare mehr Steuern zahlen, stimmt nur teilweise. «Es gibt je nach Konstellation auch einen Ehebonus», sagt Flubacher. «Dann nämlich, wenn das Einkommen extrem ungleich verteilt ist.» Wenn etwa der Mann gut verdient und die Frau zu Hause bleibt. Dann fällt die Steuerrechnung für Verheiratete in vielen Kantonen niedriger aus. Auch bei Auszahlungen von Guthaben aus der Pensionskasse oder der Säule 3a fahren Ehepaare steuerlich besser.
Ehepaare erben steuerfrei
Ehegatten erben von Gesetzes wegen und das erst noch steuerfrei. Konkubinatspaare müssen sich testamentarisch begünstigen und zahlen in den meisten Kantonen happige Erbschafts- und Schenkungssteuern. Laut Flubacher kann das besonders zum Problem werden, wenn ein Konkubinatspaar gemeinsam ein Haus gekauft hat. «Manche überlebende Partner sind nicht genug liquid, um die Erbschaftssteuer auf den geerbten Hausteil zu bezahlen.»
Rente wird nach Trennung geteilt
Ist nichts anderes vereinbart, werden bei einer Scheidung die Pensionskassenguthaben gesplittet. Auch bei der AHV wird das Einkommen während der Ehe geteilt und beiden Partnern zur Hälfte angerechnet. Wer weniger verdient als der Partner, wird durch die Ehe also bessergestellt.
Ärmere bekommen bei Trennung Geld
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird das Geld, das beide Partner während der Ehe angespart haben, hälftig geteilt. Zudem muss der bessergestellte Ehepartner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, wenn der andere nicht genug Geld hat. Beides ist von Vorteil für den, der wenig oder nichts verdient hat. Laut Flubacher dient es dem Schutz von Hausfrauen – heute auch Hausmännern – in klassischen Rollenteilungen.
Dank Ehe in der Schweiz wohnen und arbeiten
Wer einen Schweizer oder eine Schweizerin heiratet, bekommt eine Aufenthaltsbewilligung und kann sich erleichtert einbürgern lassen.
Ehepaare müssen einander nicht beschuldigen
Ehepaare geniessen ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Das gilt zwar auch für Konkubinatspaare; diese müssen ihre Lebensgemeinschaft aber belegen.
Ehepartner bekommen Auskunft vom Spital
Wollen Unverheiratete Auskunft von Ärztinnen und Ärzten, brauchen sie eine Vollmacht. Ehepaare haben per Gesetz ein Vertretungsrecht. «Wird jemand dement, wird sehr oft der Ehepartner zum Beistand», sagt Flubacher. «Konkubinatspaare brauchen dafür einen Vorsorgeauftrag.»
Ehemänner gelten automatisch als Vater
Unverheiratete Väter müssen ihre Kinder anerkennen. Gilt schon ein anderer Mann als Vater (etwa der gehörnte Ehemann), muss der leibliche Vater klagen.