- Das Aargauer Obergericht verurteilt die Eltern des getöteten Kindes zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Es sei vorsätzliche Tötung gewesen, urteilte das Gericht.
- Damit verschärft das Obergericht das Urteil der ersten Instanz. Diese hatte die Eltern zu 8 Jahren verurteilt.
- Die Verteidigung hatte drei Jahre für Totschlag gefordert, die Staatsanwaltschaft 18 Jahre für Mord, wie bereits in der ersten Instanz.
Die Eltern bestreiten nicht, das schwerbehinderte dreijährige Kind mit Ecstasy im Schoppen betäubt und anschliessend erstickt zu haben. Die Tat geschah 2020 am damaligen Wohnort Hägglingen AG. Das Mädchen litt an Cerebralparese. Es habe «rund um die Uhr [...] Betreuung bzw. Unterstützung» gebraucht, was ein Leben lang so geblieben wäre», schrieb die Staatsanwaltschaft in der Anklage.
Eltern wollten «nur das Beste» für ihr Kind
Vor dem Aargauer Obergericht hat der angeklagte Vater erneut beteuert, dass er die Tochter sehr geliebt habe. Sie hätten aus Verzweiflung beschlossen, ihre Tochter zu erlösen. Einen anderen Ausweg hätten sie nicht gesehen. Die Mutter ergänzte, dass sie nur das Beste für ihre Tochter gewollt hätten.
Das Aargauer Obergericht hielt in der mündlichen Urteilsbegründung vom Dienstag fest, dass es den Eltern nicht zusteht, zu urteilen, ob ein Leben lebenswert sei oder nicht. Es sei keine spontane Handlung gewesen, sondern geplant. Zudem hätten die Eltern die Tat verheimlichen wollen.
Besonders ins Gewicht fällt für das Obergericht, dass die Eltern keine Einsicht und keine Reue zeigen. Wenn die Eltern betonten, dass sie es wieder machen würden, müsse dies das Gericht berücksichtigen. Deshalb sei das Urteil der ersten Instanz, des Bezirksgerichts Bremgarten, zu mild.
Aus diesem Grund erhöht das Obergericht die Strafe auf 10 Jahre, dazu 10 Jahre Landesverweis – die Eltern stammen ursprünglich aus Deutschland. Die wegen Gehilfenschaft angeklagte Grossmutter wurde erneut freigesprochen, wie bereits in der ersten Instanz.
Staatsanwaltschaft: Geringschätzung des Lebens
Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mord gefordert. Sie führte an, dass die Eltern Verbesserungen verweigert hätten, indem sie eine Operation für eine Magensonde abgesagt hätten. Das Kind sei für die Familie eine Belastung geworden, welche sie nicht mehr tragen wollte. Es zeige eine «Geringschätzung des Lebens».
Nur drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlag verlangten die beiden Verteidiger für Mutter und Vater des getöteten Kindes. Entscheidend sei die seelische Belastung der Eltern. Sie seien emotional überfordert gewesen, ihr Kind leiden zu sehen, habe den Eltern das Herz zerrissen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.