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Eine Niederlage für die Eidgenössische Steuerverwaltung
Aus Echo der Zeit vom 01.08.2018. Bild: Keystone
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Entscheid zu UBS-Kundendaten «Urteil ist auch ein Rüffel an die Steuerverwaltung»

Frankreich hatte verlangt, dass die UBS Informationen über rund 40'000 UBS-Kunden übermittelt. Dies von Kunden, die in Frankreich leben oder lebten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung gab grünes Licht für den Fluss der Informationen. Die UBS legte dagegen Beschwerde ein – und bekam nun Recht. Charlotte Jacquemart schätzt das Urteil ein.

Charlotte Jacquemart

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Charlotte Jacquemart hat an der Universität Zürich Ökonomie studiert und arbeitet seit Juni 2017 als Wirtschaftsredaktorin bei Radio SRF. Zuvor war sie 13 Jahre lang bei der «NZZ am Sonntag» tätig.

SRF News: Wie hat das Gericht den Entscheid begründet?

Charlotte Jacquemart: Für das Bundesverwaltungsgericht ist der Fall klar. Bei der Anfrage der Franzosen handelt es sich um eine «fishing expedition» – also um Fischen im trüben Wasser.

Alle Franzosen, die ein UBS-Konto hatten zu verdächtigen, ist zu wenig konkret.

Die Gruppenanfrage sei viel zu allgemein gehalten, als dass die Schweiz Amtshilfe gewähren müsse. Gerade bei Gruppenanfragen sei es nötig, dass man konkrete Hinweise auf Steuerhinterziehung habe.

Einfach alle Franzosen, die damals ein UBS-Konto gehabt hätten, der Steuerhinterziehung zu verdächtigen, sei zu wenig konkret, finden die Richter.

Wie ist das Urteil zu bewerten?

Das Urteil ist ein grosser Erfolg für die UBS, welches mit viel Aufwand verbunden war. Die UBS musste in einem ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, erst einmal darum kämpfen, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung nur schon Parteistellung und Akteneinsicht zu erhalten. Erst danach konnte sich die UBS gegen das Liefern der Informationen wehren. Was sie nun erfolgreich getan hat.

Die Richter sagen klipp und klar: Die Schweizer Behörde hätte Frankreich keine Amtshilfe zusagen dürfen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist gleichzeitig ein Rüffel an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die Richter sagen klipp und klar: Die Schweizer Behörde hätte Frankreich keine Amtshilfe zusagen dürfen.

Zwischen den Zeilen kann man in dem Urteil auch ein Misstrauen gegenüber den französischen Behörden herauslesen.

Jetzt kann das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dieses behandelt den Fall aber nur, wenn Fragen grundsätzlicher Bedeutung zu klären sind oder wenn es sich um einen bedeutenden Fall handelt. Was genau heisst das, beziehungsweise sind diese Bedingungen in diesem Fall erfüllt?

Es ist richtig, die Eidgenössische Steuerverwaltung – also nicht die Franzosen, die waren ja nicht Partei – haben nun 10 Tage Zeit den Entscheid weiterzuziehen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung den Fall nicht weiterzieht. Denn, dass das Bundesgericht die Sachlage anders einschätzt als das Bundesverwaltungsgericht, halte ich für eher gering. Aber man weiss natürlich nie.

Falls die Steuerbehörden den Entscheid an das oberste Gericht weiterzieht, spricht ein ähnlicher Fall vor zwei Jahren – den Holland betraf – dafür, dass das Bundesgericht auch diesen Fall als genügend wichtig einstufen wird.

Allerdings hat sich die Situation in jüngster Zeit verändert. Seit kurzem tauscht die Schweiz mit vielen Ländern Steuerdaten automatisch aus. Steuersünder zu finden ist mit diesem automatischen Informationsaustausch viel einfacher geworden. Aber dieser Austausch betrifft heutige Bankdaten und die in der Zukunft. Bei Fällen, die – wie der Fall in Frankreich – in der Vergangenheit liegen, würde nur den Weg der Amtshilfe helfen.

Das Gespräch führte Samuel Wyss.

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