- St. Gallen will als erster Kanton die elektronische Unterschrift (E-Collecting) unter Referenden oder Initiativen ermöglichen.
- Dazu geht nun ein Gesetzesvorschlag der Regierung in die Vernehmlassung.
- Die verlangte Unterschriftenzahl zu erhöhen, ist bisher nicht vorgesehen.
Unterschriften sammeln für Referenden oder Initiativen: Im Kanton St. Gallen soll dies schon bald auch elektronisch möglich sein. Die Regierung will als erster Kanton der Schweiz die gesetzliche Grundlage dazu schaffen. Unterschriftfälschungen, die es zuletzt mutmasslich in verschiedenen Kantonen gab, sollen so verhindert werden.
Der Datenschutz ist deutlich besser als bei einer physischen Unterschriftensammlung.
Der Unterschied zu herkömmlichen Sammlungen: Die elektronischen Unterschriften sollen automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen werden. Der St. Galler Staatssekretär Benedikt van Spyk sagt: «Aus meiner Sicht ist ein Vorteil, dass man sich elektronisch identifizieren muss. Mit einem Abgleich mit dem Stimmregister wird geprüft, ob jemand stimmberechtigt ist. Bei einer Unterschriftensammlung auf der Strasse erfolgt das nicht.»
Gleichzeitig spare es auch Aufwand bei den Gemeinden, weil die Prüfung schon erfolgt ist, so Van Spyk weiter. «Und auch der Datenschutz ist deutlich besser als bei einer physischen Unterschriftensammlung.» Mit dem sogenannten E-Collecting will die St. Galler Regierung einen Pilotversuch starten.
Erhöhung der Unterschriftenzahl?
Momentan braucht es für ein Referendum im Kanton St. Gallen 4000 Unterschriften. Staatssekretär Benedikt van Spyk sagt: «Nun stellt sich die Frage, ob elektronische Unterschriften einfacher zusammenkommen und man demnach allenfalls eine höhere Unterschriftenzahl festlegen muss. Diese Frage ist immer wieder diskutiert worden. Dafür braucht es jetzt Erfahrungen.»
Tatsächlich war die Unterschriftenzahl bei E-Collecting-Vorstössen im St. Galler Kantonsrat bereits Thema. Die Mitte-EVP-Fraktion fragte etwa kritisch nach, wie eine Überlastung des politischen Systems vermieden werden könne. Im Kern geht es um die Frage, ob nicht die Zahl der benötigten Unterschriften erhöht werden müsste, wenn das Sammeln erleichtert wird.
Dieser Schritt ist für die Kantonsregierung momentan nicht notwendig. Um den Vorbehalten zu begegnen, schlägt sie eine «Fixanteillösung» vor. Das bedeutet: Nur die Hälfte der benötigten Unterschriften für ein Volksbegehren sollen elektronisch gesammelt werden. Durch eine Verordnung könnte die Regierung den Anteil auf höchstens 75 Prozent erhöhen.
Nach sieben Jahren soll zudem dem Kantonsrat ein Bericht zu den Erfahrungen vorgelegt werden. Dort könnten dann rechtliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Ab Frühling 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene bereit sein. Später soll es diese Möglichkeit auch für Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene geben.
Breite Unterstützung auf Bundesebene
Auf Bundesebene gibt es ebenfalls Vorstösse für E-Collecting. Mitte September reichte der Freiburger Nationalrat Gerhard Andrey (Grüne) eine Motion zum Pilotbetrieb ein. Der Bundesrat wird beauftragt, ein Projekt zu initiieren. So sollen Fälschungen und Missbräuche verhindert werden.
Das von den Politikern geforderte Pilotprojekt unterstützen fast alle Parteien, Widerstand kommt einzig von der SVP. Bis Unterschriften nicht mehr mit Stift und Papier gesammelt werden müssen, dauert es aber noch. Da die E-ID wohl erst 2026 eingeführt wird, startet auch das Pilotprojekt frühestens dann.