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F-35-Beschaffung Kampfjet-Volksabstimmung nicht vor Offertenschluss möglich

  • Die Stimmbevölkerung wird nicht im März 2023 über die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stop F-35)» abstimmen können.
  • Der Bundesrat wird die Botschaft zur Initiative dem Parlament bis zur Wintersession überweisen. Das reicht zeitlich aber nicht für eine Abstimmung vor dem Offertenschluss im März.
  • Eine Verzögerung der Beschaffung des F-35A hätte schwere Folgen für die Sicherheit der Schweiz, argumentiert der Bundesrat.
  • Das Initiativkomitee gegen den Kampfjet ist vor den Kopf gestossen und äussert sich enttäuscht über den «grossen Affront».

Erst vergangene Woche hatte ein linkes Bündnis die Unterschriften für die Volksinitiative bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dieses fordert, dass der Bund keine Kampfflugzeuge des Typs F-35A des Herstellers Lockheed Martin Corporation beschafft.

Initiativkomitee: «Grosser Affront»

Das Initiativkomitee äussert sich enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP/ZH) kann die Argumentation nicht nachvollziehen: «Das ist ein Ausweichmanöver, wir haben aufgezeigt, dass es einen Zeitplan gibt, der zwar sportlich ist, aber rechtlich möglich.»

Für Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne/ZH) und ebenfalls Mitglied des Initiativkomitees, ist es «ein grosser Affront an all die Menschen, die die Initiative unterzeichnet haben», sagte sie Radio SRF. «Auch die Allianz und das Initiativkomitee, das sich sehr engagiert hat, dass eine Abstimmung möglichst schnell jetzt möglich sein soll, ist vor den Kopf gestossen. Wir müssen jetzt über die Bücher gehen und überlegen, wie wir weitergehen wollen.»

«Mit viel gutem Willen wäre es gegangen – doch dieser fehlte»

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Kurzeinschätzung von Urs Leuthard, Leiter SRF-Bundeshausredaktion:

Man kann nicht behaupten, dass es der Bundesrat beziehungsweise das VBS besonders eilig hatte. Seit Monaten war bekannt, dass die Initiative gegen den F-35 eingereicht werden soll und dass es mit den Fristen bis zur Abstimmung knapp werden könnte. Mit viel gutem Willen hätte man die Botschaft, die Grundlage für die Debatte im Parlament ist, schon frühzeitig verfassen und jetzt aus der Schublade nehmen können.

Doch eben, der Wille fehlte. Und das ist VBS-Chefin Viola Amherd nicht einmal zu verübeln. Zu ambitioniert war der Zeitplan, den das Initiativkomitee den Behörden aufzwängen wollte. Und zu gross war die Angst, mit einem Expressverfahren ein Präjudiz zu schaffen für andere Initiativkomitees, die auch eine Sonderbehandlung fordern. Auch den Vorwurf der Verschleppung wird man locker kontern können: Immerhin wird der Bundesrat die Botschaft auch so noch dreimal schneller ins Parlament bringen, als es die gesetzlichen Fristen zulassen.

Die Bundeskanzlei hatte am Montag bekanntgegeben, dass die Volksinitiative formell zustande gekommen sei. Normalerweise dauert dieser Vorgang mehrere Wochen. Die Bundeskanzlei wollte der von den Initiantinnen und Initianten geforderten raschen Abstimmung aber offenbar nicht im Weg stehen.

Die verbindliche Offerte des US-Herstellers Lockheed Martin ist bis Ende März 2023 gültig. Damit die Initiative nicht obsolet wird, müsste darüber am 12. März 2023 abgestimmt werden.

Kein Präjudiz schaffen

Dieses Ziel wird aber nicht erreicht, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. «Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes kann nicht vollständig ausgearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen hat.»

Der geforderte Zeitplan mit einer Abstimmung im März 2023 könne auch bei Straffung der üblichen Verfahren nicht eingehalten werden. Darum wolle der Bundesrat aus staatspolitischen Gründen kein Präjudiz schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees eingehen. Damit würde die Volksinitiative zu einem Finanzreferendum.

Auch der Präsident der sicherheitspolitischen Kommission (SiK), Werner Salzmann (SVP/BE) ist zufrieden, dass sich der Bundesrat gegen diesen engen Zeitplan entschieden hat. «Das Volk ist bereits befragt worden und ein Expressverfahren, um eine Initiative über die Bühne zu bringen, ist eine ausserordentliche Angelegenheit. Staatspolitisch würde es sehr schwerfallen, einen solchen Prozess einzuleiten, weil es Präjudizcharakter für andere Geschäfte hätte.»

SRF 4 News, 24.08.2022, 17:00 Uhr ; 

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