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«Fall Nathalie» Bundesgericht bestätigt: keine Beweise für Vergewaltigungen

  • Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Vater zu Recht eingestellt, urteilt das Bundesgericht.
  • Die Mutter und das gemeinsame Kind hatten schwere Vorwürfe erhoben. Es ging unter anderem um Vergewaltigung, Ritualmorde und Satanismus.
  • Gegen den Vater gebe es nicht den geringsten objektiven Hinweis für die Anschuldigungen, schreibt das Bundesgericht.

Es waren Schilderungen des damals 7-jährigen Mädchens, die schockierten: Das Kind erzählte davon, wie es gefesselt und sexuell missbraucht wurde. Die Aussagen des Mädchens fanden über Videoaufnahmen den Weg in die Medien.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen den Vater, unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Vergewaltigung und Pornografie. Das Verfahren wurde im Mai 2022 aber eingestellt, dieser Entscheid wurde auch vom Solothurner Obergericht gestützt.

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Die Mutter wollte dies aber nicht akzeptieren und gelangte vor Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht entschied nun aber ebenfalls, dass das Verfahren zu Recht eingestellt wurde. Die Solothurner Staatsanwaltschaft habe genügend ermittelt.

Zweifel der Mutter

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Die Mutter hatte während des Verfahrens geltend gemacht, dass der Vater Zeit gehabt habe, Beweise zu vernichten. Dies, weil er noch vor den Ermittlungen durch eine Psychiaterin von den Vorwürfen des Mädchens in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Kinderpsychiaterin hatte nicht wie üblich die Polizei eingeschaltet, sondern die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB und dem Vater eine Kopie der Vorwürfe gesandt. Weil die Mutter mit dem Vorgehen nicht einverstanden war, zeigte sie auch zuständige Mitarbeiter der Sozialregion Dorneck an. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.

Es gab verschiedene Befragungen, Gutachten, Hausdurchsuchungen, Computer-Auswertungen, etcetera. Das Bundesgericht hält fest, dass «trotz umfassender Beweiserhebungen und intensivster Ermittlungstätigkeit» keine Vorwürfe erhärtet werden konnten.

Gutachten zweifelt an Glaubhaftigkeit des Mädchens

Grundlage für die Anschuldigungen gegen den Vater waren die Aussagen des Kindes. Ein Gutachten zweifelte aber stark an der Glaubhaftigkeit der Aussagen. Das Mädchen sei systematisch beeinflusst worden. Dies zeige sich u.a. darin, dass die Aussagen des Kindes widersprüchlich und unbeständig seien.

Das Bundesgericht stützt in seinem Urteil auch dieses Gutachten bzw., dass sich die Staatsanwaltschaft und das Solothurner Obergericht auf dieses Gutachten stützten. Das Bundesgericht zieht mit dem Urteil einen Schlussstrich unter den «Fall Nathalie».

Zusammenhang mit «Satanic Panic»?

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Aufgrund der Vorwürfe von satanistischen Ritualen erregte der Fall auch im Zusammenhang mit dem  Phänomen  «Satanic Panic» Aufmerksamkeit.

Unter dem Begriff «Satanic Panic» tauchte der Glaube an satanistische Gewaltrituale bereits in den 1980er-Jahren in den USA auf.

Diese Verschwörungstheorie verbreitete sich, weil plötzlich viele Betroffene erzählten, sich daran erinnern zu können, von satanistischen Täterkreisen missbraucht worden zu sein.

Solche Erinnerungen kamen zumeist im Zuge von Trauma-Erinnerungstherapien zum Vorschein. Die Täter seien angeblich in geheimen satanistischen Zirkeln verbunden, würden ihre Opfer schwängern, die Neugeborenen auf einem Altar töten und essen.

Beweise für solche Zirkel und Rituale konnten nie erbracht werden. Die Anhänger dieses Glaubens behaupten, dass Beweise fehlten, weil die Opfer hypnotisch programmiert worden seien und deshalb nicht in der Lage seien, vor Gericht über die Taten auszusagen. Zudem seien die Strafverfolgungsbehörden in diese satanistischen Netzwerke eingebunden und hätten die Aufdeckung dieser Taten verhindert.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 29.11.23, 12:03 Uhr ; 

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