- Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Vater zu Recht eingestellt, urteilt das Bundesgericht.
- Die Mutter und das gemeinsame Kind hatten schwere Vorwürfe erhoben. Es ging unter anderem um Vergewaltigung, Ritualmorde und Satanismus.
- Gegen den Vater gebe es nicht den geringsten objektiven Hinweis für die Anschuldigungen, schreibt das Bundesgericht.
Es waren Schilderungen des damals 7-jährigen Mädchens, die schockierten: Das Kind erzählte davon, wie es gefesselt und sexuell missbraucht wurde. Die Aussagen des Mädchens fanden über Videoaufnahmen den Weg in die Medien.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen den Vater, unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Vergewaltigung und Pornografie. Das Verfahren wurde im Mai 2022 aber eingestellt, dieser Entscheid wurde auch vom Solothurner Obergericht gestützt.
Bundesgericht weist Beschwerde ab
Die Mutter wollte dies aber nicht akzeptieren und gelangte vor Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht entschied nun aber ebenfalls, dass das Verfahren zu Recht eingestellt wurde. Die Solothurner Staatsanwaltschaft habe genügend ermittelt.
Es gab verschiedene Befragungen, Gutachten, Hausdurchsuchungen, Computer-Auswertungen, etcetera. Das Bundesgericht hält fest, dass «trotz umfassender Beweiserhebungen und intensivster Ermittlungstätigkeit» keine Vorwürfe erhärtet werden konnten.
Gutachten zweifelt an Glaubhaftigkeit des Mädchens
Grundlage für die Anschuldigungen gegen den Vater waren die Aussagen des Kindes. Ein Gutachten zweifelte aber stark an der Glaubhaftigkeit der Aussagen. Das Mädchen sei systematisch beeinflusst worden. Dies zeige sich u.a. darin, dass die Aussagen des Kindes widersprüchlich und unbeständig seien.
Das Bundesgericht stützt in seinem Urteil auch dieses Gutachten bzw., dass sich die Staatsanwaltschaft und das Solothurner Obergericht auf dieses Gutachten stützten. Das Bundesgericht zieht mit dem Urteil einen Schlussstrich unter den «Fall Nathalie».