- Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung von 0.7 Prozentpunkten finanziert werden.
- Dafür spricht sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) aus.
- Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimme die Kommission im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrats zu, teilten die Parlamentsdienste mit.
Der Ständerat hatte sich in der Sommersession für eine kombinierte Finanzierung aus Lohnbeitrags- und Mehrwertsteuer-Erhöhung in zwei Schritten ausgesprochen. In diesem Konzept ist laut Mitteilung die zweite Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0.5 Prozentpunkte an eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare geknüpft.
Für befristete Erhöhung
Die SGK-N will die Mehrwertsteuer-Erhöhung bis 2030 befristen. Dies, weil sie laut Communiqué nach Kenntnisnahme von neuen Finanzperspektiven der AHV feststellte, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen dürften als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft noch erwartet worden war.
Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.
Die Kommission nahm die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen an. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.