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Lernfahrausweis für 17-Jährige?
Aus Rendez-vous vom 10.12.2018. Bild: Keystone
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Früher ans Steuer Lernfahrausweis ab 17 kommt definitiv

Der Bundesrat erhofft sich mit der Neuregelung mehr Verkehrssicherheit.

Jugendliche in der Schweiz sollen bereits mit 17 Jahren den Lernfahrausweis für Autos beantragen können. Das hat der Bundesrat entschieden. Wer den Lernfahrausweis vor 20 hat, muss neu eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Jugendliche könnten dann also mit 18 Jahren die Fahrprüfung ablegen. Die neue Regel tritt 2021 in Kraft.

Der Bundesrat verspricht sich davon mehr Verkehrssicherheit. Je mehr Fahrten in Begleitung stattgefunden hätten, umso mehr reduziere sich das Unfallrisiko, schreibt er. Im Parlament gab es Widerstand gegen den Lernfahrausweis mit 17. Eine Motion, die den Bundesrat in die Schranken weisen sollte, wurde aber zurückgezogen.

Nur noch einen Tag Weiterbildung

Der Bundesrat hat auch die Vorschriften zur Weiterbildung angepasst. Diese dauert ab 2020 nur noch einen Tag statt zwei. Der siebenstündige Kurs muss im ersten Jahr nach der Fahrprüfung absolviert werden. Dabei soll insbesondere die Vollbremsung geübt werden, die im Strassenverkehr kaum je geprobt oder geprüft wird. Energieeffizientes Fahren kann in Simulatoren geübt werden.

Weitere Neuregelungen

Lernfahrer: Verkehrskunde-Kurse, die praktische Grundschule für Motorradfahrer und bestandene Prüfungen gelten neu grundsätzlich unbefristet. Bisher mussten sich Lernfahrer innerhalb von zwei Jahren zur praktischen Führerprüfung anmelden.

Autos mit Automat: Aufgehoben hat der Bundesrat die Beschränkung für Automatikgetriebe. Eine auf Automaten abgelegte Prüfung gilt künftig grundsätzlich auch für handgeschaltete Fahrzeuge.

Kleine Motorräder bis 125 cm3 Hubraum dürfen neu schon ab 16 Jahren gefahren werden. Heute liegt das Mindestalter bei 18. Schon ab 15 Jahren dürfen Kleinmotorräder bis 50 cm3 geführt werden, die nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Grosse Motorräder: Der Bundesrat verbietet die direkte Ausbildung auf den grössten Motorrädern. Wer diese Ausbildung anfangen will, muss künftig mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit weniger als 35 kW Leistung fahren. Ausnahmen gelten für Mechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten, die von Berufs wegen auf einen Ausweis für grosse Motorräder angewiesen sind.

Permis: Die blauen Führerausweise auf Papier sind nur noch bis 31. Januar 2024 gültig. Bis dahin müssen sie gegen einen Ausweis in Kreditkartenformat eingetauscht werden.

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Aus dem Archiv: Die Fahrausbildung erhält ein Makeover
Aus 10 vor 10 vom 28.04.2017.
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