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Gefragte Waffenerwerbsscheine Waffenland Schweiz: Die wichtigsten Fakten

Die Nachfrage nach Waffenerwerbsscheinen boomt in der Schweiz. Weltweit liegt die Schweiz bereits heute im privaten Waffenbesitz weit vorn. Die Fakten in der Übersicht.

Nachfrage nach Schusswaffen stark angestiegen: Waffenerwerbsscheine boomen in der Schweiz. In gewissen Kantonen hat sich die Nachfrage nach Waffenerwerbsscheinen fast verdoppelt. Ob diese tatsächlich eingelöst werden und mehr Waffen in Schweizer Privatbesitz sein werden, zeigt sich erst später. Denn die Gesuche, welche zu über 90 Prozent bewilligt werden, erlauben dem Gesuchsteller nur innerhalb der nächsten sechs Monate eine Waffe zu kaufen. Man kann aber davon ausgehen, dass einige eingelöst werden.

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Schweiz: Nachfrage nach Schusswaffen stark gestiegen
Aus Tagesschau vom 21.04.2022.
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Schweiz auf vorderen Rängen punkto privatem Waffenbesitz: Die Schweiz ist bereits heute ein Waffenland. In einer Studie von 2018 der Genfer Nichtregierungsorganisation Small Arms Survey würden sich etwa 2.3 Millionen Waffen – so die aktuelle Schätzung – in privaten Händen befinden. Damit hat die Schweiz in Bezug auf die Waffendichte eine der höchsten Raten unter westlichen Ländern.

Im privaten Waffenbesitz auf 100 Einwohner rangiert die Schweiz auf Platz 16. Die USA führen die Liste mit grossem Vorsprung an, mit 120 Waffen pro 100 Einwohner – zum Vergleich Serbien mit rund 39 Waffen pro 100 Einwohner und der Schweiz mit rund 28 Waffen pro 100 Einwohner.

Wie viele Waffen sich genau in Schweizer Privathaushalten befinden, lässt sich wegen eines fehlenden zentralen Waffenregisters nicht exakt beziffern. Die Datenhoheit liegt bei den kantonalen Waffenregistern. Eine deutlich höhere Schätzung der Waffen in Privatbesitz in der Schweiz von Small Arms Survey 2007 wurde jedoch nach unten korrigiert – damals belegte die Schweiz den Platz vier.

Schusswaffentote in der Schweiz hoch wegen Suiziden: Der Blick auf die Todesfälle im Zusammenhang mit Schusswaffen in der Schweiz erstaunt im internationalen Vergleich: Die Schweiz rangiert bei der Anzahl Schusswaffentodesfälle auf 100'000 Einwohner - nach lateinamerikanischen Ländern und den USA mit hoher Kriminalitätsrate - von den europäischen Ländern weit vorne, nach Finnland. Aber: In der Statistik sind auch die Suizide enthalten – was den Grossteil ausmacht. Laut einer Studie von 2018 wurden bei den Suiziden von 2000 bis 2010 dabei in rund 39 Prozent der Fälle eine Armeewaffe gebraucht.

Tötungen durch Schusswaffen sind in der Schweiz aber eher selten. In den USA, dem Land mit der höchsten Waffenbesitz-Rate weltweit, waren im Jahr 2020 54 Prozent aller waffenbedingten Todesfälle in den USA Selbstmorde, während 43 Prozent Morde waren, so das Centers for Disease Control and Prevention CDC.

Strengere Waffengesetze und Schusswaffentötungen: Inwiefern sich in der Schweiz strengere Waffengesetze auf die Todesfälle durch Schusswaffen auswirken, lässt sich nicht kausal sagen. Zwar gab es, als das eidgenössische Waffenrecht 1999 eingeführt wurde, noch rund 390 Schusswaffentodesfälle. Vor 1999 regelten die Kantone den Waffenerwerb eigenständig. Die Zahl an Schusswaffentoten ist seitdem stark gesunken. Aber auch die Suizidrate ist generell rückläufig seit 1995 – nicht nur die Zahl der Schusswaffensuizide.

Internationale Studien weisen aber darauf hin, dass es durchaus einen Zusammenhang gibt zwischen Waffenkontroll-Gesetzgebung und tieferen Raten von Todesfällen durch Schusswaffen, Tötungsdelikte eingeschlossen. Eine Auswertung von 130 Studien aus zehn Ländern beispielsweise kam zum Schluss, dass Gesetze zur Eindämmung von Schusswaffen in gewissen Fällen mit einer Verringerung der Todesfälle durch Schusswaffen verbunden sind.

Verschärftes Waffengesetz in der Schweiz

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Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte den Anpassungen des Waffenrechts im Mai 2019 mit 63.7 Prozent der Stimmen zu.

Im Fokus der administrativen Anpassungen stehen halbautomatische Feuerwaffen. Für bestimmte halbautomatische Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 gelten künftig neue Erwerbsvoraussetzungen, sofern sie nicht direkt von der Armee übernommen werden. Die Waffen können von Schützinnen und Schützen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Museen mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. (Quelle admin.ch)

Zudem soll durch die Anpassungen die Rückverfolgung von Waffen verbessert und weitere Massnahmen im Kampf gegen den illegalen Handel mit Waffen ergriffen werden. 

Tagesschau, 21.4.22, 20:15

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