Eine gesetzliche Grundlage für ergänzende Reservekraftwerke ab 2026 liegt noch nicht vor. Deshalb deckt der Bundesrat in der geänderten Verordnung die Kosten für Projektierung und Vorarbeiten.
Damit will die Regierung verhindern, dass niemand in Reservekraftwerke investieren will.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom ist bereits im Sommer 2023 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz auch in Zukunft nicht auf die mit Öl oder Gas betriebenen Reservekraftwerke verzichten kann.
Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr AG, Cornaux NE und Monthey VS laufen im Frühling 2026 aus. Für die Ablösung läuft seit Ende Juli 2023 und bis Mitte Februar 2024 eine Ausschreibung. Über die Gesetzesgrundlage für die ergänzende Reserve ist gemäss Bundesrat noch nicht entschieden worden.
Für mögliche Projektbetreiber von Reservekraftwerken sei deshalb nicht sicher, ob ihre Kosten für die Projektierung und Vorarbeiten gedeckt seien, so der Bundesrat. Aus diesem Grund hat die Regierung die Verordnung für Reservekraftwerke angepasst. Ab 1. Februar 2024 sind nun allfällige Projektierungskosten für Reservekraftwerke durch den Bund gedeckt.
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