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Gegen gewalttätige Extremisten Nachrichtendienst strebt nach mehr Möglichkeiten

Der NDB möchte künftig auch gewaltbereite Links- und Rechtsextremisten abhören und orten können.

Der Schweizer Nachrichtendienst NDB darf seit gut zwei Jahren Telefongespräche abhören, in Computer eindringen oder Räume verwanzen. Doch jetzt will er das neue Gesetz bereits auf weitere Zielgruppen ausweiten, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt.

Denn gegen Terroristen oder Spione kann der Nachrichtendienst sein neues Überwachungsarsenal zwar einsetzen, nicht aber gegen gewalttätige Extremisten von links oder rechts. Das hat der Bundesrat explizit ausgeschlossen.

Frage wurde noch nicht besprochen

Nun prüft das Verteidigungsdepartement, ob diese nicht doch auch abgehört oder geortet werden sollen. Die Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hätten diese Frage noch nicht besprochen, erklärt deren Präsident und Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann (SP).

Aber er glaubt, dass das noch für Diskussionen sorgen wird. «Die entscheidende Frage wird sein, ob nach einer so kurzen Geltungsdauer des Nachrichtendienstgesetzes wirklich hinreichende Gründe bestehen, um diese Ausdehnung zu rechtfertigen», so Hofmann.

Ein nach einem Brandanschlag beschädigter Gebäudeteil mit Absperrband.
Legende: Der NDB hat seine Bestrebungen unter anderem mit Brandanschlägen von Linksextremen unterstrichen. Keystone

Die Entwicklung sei bedenklich, sagte jedenfalls Verteidigungsministerin Viola Amherd, gestützt auf den Nachrichtendienst, bereits im Frühling. Der NDB verwies damals auf Brandanschläge von Linksextremen oder auf Waffenlager bei Rechtsextremen und forderte auch für diese Zielgruppen mehr Überwachung. Die Verteidigungsministerin erklärte daher, sie prüfe eine Änderung des Nachrichtendienstgesetzes.

Was nicht angängig wäre, ist eine reine Überwachung von Gesinnungstätern
Autor: Urs Hofmann Präsident der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren

Nun sei klar, der Nachrichtendienst solle mehr Macht erhalten, schreibt die «NZZ am Sonntag». Der NDB teilt auf Anfrage lediglich mit, derzeit würden verschiedene Optionen geprüft. Klar ist, eine Gesetzesänderung müsste den Grat zwischen der Überwachung von gewalttätigen Extremisten und Gesinnungsüberwachung meistern.

«Was sicher nicht angängig wäre, ist eine reine Überwachung von Gesinnungstätern», betont denn auch Urs Hofmann. «Das wurde im Rahmen der Revision des NDB klar ausgeschlossen und da ist meines Erachtens auch zum heutigen Zeitpunkt kein weiterer Handlungsbedarf.»

Soll der Nachrichtendienst weitere Zielgruppen schärfer ins Visier nehmen? Der Bundesrat entscheide im Sommer, heisst es beim NDB.

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