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Geheimverträge des BAG Datenschützer empfiehlt Offenlegung der Impfstoffverträge

  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll die Verträge mit den Impfstoff-Herstellern öffentlich machen, aber die betroffenen Unternehmen dazu anhören. Das empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb).
  • Das BAG stellte sich bisher aus ökonomischen Erwägungen gegen eine Veröffentlichung. Es will die Empfehlung aber prüfen.
  • Ein Rechtsanwalt hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Impfstoff-Lieferverträgen ersucht.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte gab seine Empfehlung nun im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens ab, das der Rechtsanwalt angestrengt hatte. Die CH-Media-Zeitungen hatten zuerst darüber berichtet. Der Rechtsanwalt wollte vom BAG unter anderem wissen, was die Impfstoffe bisher gekostet haben und wie viel Geld für die Zukunft dafür budgetiert ist. Er beruft sich dafür auf das Öffentlichkeitsgesetz .

Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

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Dieses Gesetz soll die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung fördern. Zu diesem Zweck trägt es zur Information der Öffentlichkeit bei, indem es den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet. Das Gesetz aus dem Jahr 2003 gilt für die Bundesverwaltung und für Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören, soweit sie Erlasse oder erstinstanzlich Verfügungen erlassen. Es gilt ferner für die Parlamentsdienste. Das Gesetz gilt nicht für die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. (Quelle: admin.ch)

Laut der Empfehlung des Datenschutzbeauftragten sei das BAG angehalten, bei der Veröffentlichung das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten.

BAG beruft sich auf wirtschaftliche Argumente

Das BAG verweigerte die Veröffentlichung bislang mit dem Hinweis, wonach die Impfstoff-Beschaffung noch nicht abgeschlossen sei. Die verlangte Offenlegung würde laut BAG die Interessen der Schweiz für laufende und künftige Verhandlungen schwächen.

Das BAG habe Kenntnis genommen von der Empfehlung, hiess es beim Bundesamt. Das weitere Vorgehen werde geprüft. Innerhalb von 20 Tagen kann das Bundesamt eine Verfügung gegen die Veröffentlichung erlassen, wenn es sich weiterhin dagegen stellt. Tut es dies, muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befassen.

Über die Veröffentlichung der Verträge hatte das Parlament bei der letzten Revision des Covid-19-Gesetzes im vergangenen Winter debattiert. Der Nationalrat hätte die Veröffentlichung gewünscht, mit Rücksicht auf den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen. Der Ständerat war jedoch dagegen und setzte sich in der Einigungskonferenz durch.

SRF 4 News, 20.1.2022, 15 Uhr ; 

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