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Geldwäschereigesetz Keine Sorgfaltspflichten für Anwälte: Die Mini-Reform kommt durch

  • Das Parlament will das Geldwäschereigesetz punktuell verschärfen.
  • Es lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab.
  • Die Gesetzesrevision geht nun zurück an den Ständerat.

«Kompromiss» nennen es die Bürgerlichen, «Verwässerung» die Linken: Der Nationalrat ist bei der Revision des Geldwäschereigesetzes weitgehend der Vorlage des Ständerats gefolgt.

Geldwäschereigesetz – darum geht es

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Männer mit Aktentaschen
Legende: Keystone
  • Darum geht es: Der Bundesrat will das Geldwäschereigesetz verschärfen. Anwälte, Notare und andere Berater sollen künftig auch dann Sorgfaltspflichten einhalten und einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen, wenn sie nur beratend tätig sind. Damit soll internationalen Standards entsprochen werden. Für den Bundesrat geht es um das «Image des Schweizer Finanzplatzes».
  • Das geschah bisher: Der Nationalrat ist vor einem Jahr nicht einmal auf die Vorlage eingetreten. Die bürgerlichen Fraktionen haben sich durchgesetzt und den Anwälten zum Erfolg verholfen. Der Ständerat hat die Vorlage im Herbst angenommen, aber die strengeren Sorgfaltspflichten für Anwälte und Treuhänder aus dem Gesetz gestrichen. Bei der zweiten Beratung ist der Nationalrat auf das Gesetz eingetreten. Nun ist die grosse Kammer dem Ständerat mehrheitlich gefolgt.
  • So geht es weiter: Sorgfaltspflichten für Anwältinnen und Notare sind vom Tisch. Auch weitere Verschärfungen hatten keine Chance. So wird das Gesetz auch künftig nicht auf Goldraffinerien ausgedehnt. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Unter dem Strich verbleiben nur noch wenige Anpassungen. Offen bleibt die Frage, wann Banken einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen.

Die Debatte zu Beginn der Frühjahrssession war wie die vorangegangenen zuweilen emotional. Schliesslich setzte sich eine bürgerliche Mehrheit durch, die dem Credo folgte: «Lieber eine kleine Reform als keine Reform.» Der Nationalrat stimmte mit 123 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage.

Noch im vergangenen Herbst drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten damals wie heute, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe.

SVP schwenkte um

Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP, welche grundsätzlich keinen Handlungsbedarf sieht, um. Sie befand, dass die Lösung des Ständerats tragfähig sei. «Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei ist die Schweiz weltweit vorne», sagte SVP-Sprecher Pirmin Schwander (SZ). Trotzdem wolle man dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine «schlichte Reform» unterstütze.

Der Ständerat hatte im Herbst der Kritik der Rechtsbranche Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Notare unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Sorgfaltspflicht-Bestimmungen aus der Vorlage. Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag mit 108 zu 86 Stimmen.

Ohne Regeln für Berater nütze die Vorlage nichts mehr, kritisierten die Gegner letztlich vergeblich. Es könne nicht sein, dass eine Mehrheit im Ständerat und in der Nationalratskommission unter dem Lobbying der Wirtschaft einknicke, sagte Baptiste Hurni (SP/NE).

Keine Regeln für Gold

Weitere Verschärfungen des Gesetzes, wie sie der Bundesrat vorsah, waren in den Räten ebenfalls nicht mehrheitsfähig. So wird der Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel von heute 100'000 Franken nicht gesenkt. Der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes wird auch nicht auf Goldraffinerien ausgedehnt.

Die betroffene Branche und die Ratslinke wünschten sich neue Regulierungen. Das Anliegen genoss auch in der Mitte Sympathien, wurde aber zugunsten einer raschen Reform abgelehnt. Seine Fraktion wolle diese nicht gefährden, sagte Mitte-Sprecher Philipp Matthias Bregy (VS).

Unter dem Strich verbleiben nur noch wenige Anpassungen. Im Visier sind etwa Vereine, die im Ausland an der Sammlung oder Verteilung von Geldern zu karitativen Zwecken beteiligt sind – und damit einem erhöhten Risiko für Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ausgesetzt sind. Sie sollen neue Vorschriften einhalten müssen.

Offene Frage der Meldepflicht

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Offen bleibt die Frage, wann Banken und andere Finanzintermediäre einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen. Heute reicht dafür ein einfacher Verdacht aus, dass Gelder aus krimineller Herkunft stammen könnten. Geht es aber nach dem Ständerat, müssten Banken neu «einen konkreten Hinweis oder mehrere konkrete Anhaltspunkte» auf kriminelle Gelder haben, die sie «aufgrund zusätzlicher Abklärungen glaubhaft» machen oder bestätigen können. Erst dann wären sie verpflichtet, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über ihren Verdacht zu informieren.

Unter anderem die Finanzmarktaufsicht (Finma) warnte in verschiedenen Medien davor, dass bei einer solchen Erhöhung der Meldeschwelle Finanzintermediäre künftig selbst krasse Fälle nicht mehr melden müssten. Das Gesetz würde dadurch weiter verwässert. Der Nationalrat entschied deshalb bewusst, hier eine Differenz zu schaffen, damit sich die Kommissionen noch einmal vertieft mit der Frage auseinandersetzen können.

Unabhängig von den weiteren Entscheiden des Parlaments scheint klar, dass der Druck auf die Schweiz hoch bleiben wird, ihre Geldwäschereiregeln weiter zu verschärfen. Die «Groupe d'action financière» (Gafi) hat den Schweizer Finanzplatz seit längerem im Auge. Ihr Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen.

«Aufgeschoben ist nicht aufgehoben»

Die Mini-Reform, wie sie nun beschlossen wurde, wird die Kritiker nicht verstummen lassen. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen», sagte Finanzminister Ueli Maurer.

Echo der Zeit, 1.3.2021, 18 Uhr ; 

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