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Geltende Rechtslage Ex-CS-Chefs dürfen Boni behalten

  • Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) dürfen ihre Boni behalten.
  • Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilt das Finanzdepartement der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Das Finanzdepartement bestätigte damit einen Bericht der «Sonntagszeitung». Zum Schluss kam der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität. Darin hat der Bundesrat eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank rückwirkend ins Recht zu fassen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter mitteilt.

Schatten von Männern
Legende: Rückwirkend den Führungskräften die Boni zu entziehen – in Zukunft soll das möglich sein, wenn es nach dem Bundesrat geht. imago images/Symbol

Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein», schreibt das EDF.

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Archiv: Das Ende der Credit Suisse
aus Treffpunkt vom 15.03.2024. Bild: Keystone / Ennio Leanza
abspielen. Laufzeit 56 Minuten 42 Sekunden.

SRF 4 News, 14.04.2024, 10.30 Uhr;

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