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Gerichtsprozess Brugg AG Säuglingsmisshandlung: Vater muss lange ins Gefängnis

  • Ein Aargauer Vater, der sein Baby stark geschüttelt hat, muss zwölf Jahre ins Gefängnis.
  • Das Bezirksgericht Brugg sprach ihn unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig.
  • Die Mutter wurde wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Übergriffe des Vaters seien keine Missgeschicke, sondern Straftaten, befand das Bezirksgericht Brugg AG. Auch wenn Säuglinge Eltern an den Rand es Wahnsinns treiben würden: Körperliche Züchtigung gehe nicht.

Der Mann habe das Kind mehrfach misshandelt, seit dessen dritter Lebenswoche. Auch zweieinhalb Jahre später verharmlose er die Verletzungen. Die Eltern hatten angegeben, dass das ältere Geschwister verantwortlich sein könnte für Knochenbrüche beim Baby. Diese Anschuldigungen irritierten das Gericht.

Absichtlich geschüttelt und gedrückt

Beim Prozess ging es um Vorfälle im Oktober 2022. Der Säugling des Paars war laut Anklage vom Vater so stark geschüttelt und in eine Matratze gedrückt worden, dass es lebensgefährlich verletzt wurde. Danach fuhr der Vater mit dem Kind ins Spital. Das Baby trug bleibende Hirnschäden davon und ist seitdem stark sehbehindert.

Bei der Tatrekonstruktion habe sich gezeigt, dass der Vater bewusst gehandelt habe, so das Gericht. Unter anderem hatte er das Baby nach vorne zusammengedrückt. Es sei klar gewesen, was das für Folgen habe für das Kind – unter anderem Knochenbrüche. Der Vater hatte angegeben, mit dem Kind im Arm gestürzt zu sein.

Der angebliche Sturz könne sich tatsächlich so wie geschildert ereignet haben – allerdings nach dem Schütteln und Drücken. Ein Sturz erkläre aber nicht alle Verletzungen, befand das Gericht. Die Hirnblutung könnte so durch das Schütteln verursacht worden sein.

Strafe wegen Anschuldigung des Geschwisters

Die Mutter wurde wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt. Dabei geht es um die Anschuldigung des älteren Geschwisters, für die Verletzungen des Babys verantwortlich zu sein. Dass die Mutter Knochenbrüche und andere Folgen der Misshandlungen durch den Vater nicht bemerkt habe, könne ihr allerdings nicht angelastet werden, so das Gericht. Auch ein Kinderarzt habe die Brüche nicht bemerkt.

Freigesprochen wurden die Eltern vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlung mit Minderjährigen und Pornografie. Diese betrafen Videos, auf denen das ältere Kind einem Elternteil sein Geschlechtsteil im Gesicht reibt. Die Aufnahmen seien nicht pornografisch, befand das Gericht. Allerdings seien sie erzieherisch fragwürdig.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater eine vergleichsweise hohe Strafe verlangt: 18 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Für die Mutter war die Forderung 20 Monate bedingt. Die Verteidigung wollte für den Vater eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, für die Mutter einen Freispruch.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, nächste Instanz wäre das Aargauer Obergericht.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 6.5.2025, 17:30 Uhr ; 

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