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Gerissene Nutztiere Bund lehnt Abschussgesuch für zwei Bündner Jungwölfe ab

  • Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ein Abschussgesuch Graubündens für zwei Jungwölfe im Bündner Oberland abgelehnt.
  • Die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel sind nicht erfüllt, wie das Bundesamt mitteilt.
  • Mindestens zehn Tiere in einer Herde mit Schutzmassnahmen müssten von den Wölfen gerissen werden, damit ein Eingriff gerechtfertigt ist.
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Aus dem Archiv: Bund muss Abschüsse von Wölfen bewilligen
aus Regionaljournal Graubünden vom 27.07.2021. Bild: Keystone
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Die vom Stagias-Rudel verursachten Schäden liegen unter der Schwelle, die für eine Regulierung erreicht werden müsse, schrieb das Bafu am Mittwoch. Gemäss der aktuellen Jagdverordnung dürfen nur Risse angerechnet werden, wenn bei den betroffenen Herden zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Das bedeutet etwa das Aufstellen von Zäunen oder der Einsatz von Herdenschutz-Hunden.

Die vom Kanton Graubünden aufgeführten gerissenen Nutztiere seien aber nicht alle geschützt gewesen, so das Bundesamt. Es hat das Gesuch des Kantons um eine Abschussbewilligung deshalb abgelehnt. Graubünden kann gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Anderes Rudel reguliert

Hingegen hatte der Bund erst am 6. September einem Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverin-Rudel in Mittelbünden zugestimmt. Die Wölfe hatten sich wiederholt Menschen genähert und liessen sich nur schwer vertreiben. Nur Tage nach der Bewilligung gelang es der Wildhut, zwei Jungtiere zu schiessen.

Als Reaktion auf den in verschiedenen Gebieten des Landes stark wachsenden Wolfsbestand passte der Bundesrat Ende Juni die Jagdverordnung an. Die Schwelle für den Abschuss von Wölfen wurde deutlich gesenkt. Gleichzeitig sollte der Herdenschutz mit «verbesserten Voraussetzungen» gestärkt werden.

Info 3, 22.09.2021, 12:00 Uhr;

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