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Leitwolf oder Wolfswelpen schiessen, die Meinungen gehen auseinander
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 06.09.2021. Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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Wolfsabschüsse in Graubünden Drei Jungwölfe sollen geschossen werden – das Vatertier nicht

Graubünden hat nach Rissen und gefährlichen Begegnungen mit Menschen den Abschuss von drei Jungwölfen angeordnet.

Der Kanton Graubünden hat den unverzüglichen Abschuss von drei Jungwölfen des Beverinrudels angeordnet. Die Begründung: Es sei zu gefährlichen Begegnungen mit Menschen gekommen. Zudem seien trotz Herdenschutzmassnahmen Schafe gerissen worden.

Bereits in den letzten Jahren sind die Tiere des Beverinrudels negativ aufgefallen. Nebst Schafen haben sie auch einen Esel und ein Kalb gerissen. Wölfe kamen einer Hirtin und einer Wandergruppe nahe und liessen sich nicht vertreiben.

Wie der Kanton Graubünden mitteilt, hat sich das Amt für Jagd und Fischerei in den vergangenen Wochen auf den Abschuss vorbereitet. Die Wildhut soll die Jungtiere im Rudelverbund schiessen. Dadurch erhofft man sich eine zusätzlich vergrämende Wirkung. Sie hat dafür bis Ende März Zeit.

Die Elterntiere müssen geschont werden

Der Bund macht nun die Auflage, dass zwar die Jungtiere, jedoch nicht die Elterntiere geschossen werden dürfen. Beim Kanton Graubünden ist man enttäuscht. Sie würden gerne den Leitwolf schiessen, weil er in ihren Augen den Jungwölfen ein falsches Verhalten vorlebt.

Die Vorgabend des Bundes

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Gegen Wölfe und Wolfsrudel, die im Vergleich zu anderen Wölfen ein problematisches Verhalten aufzeigen und dadurch entweder eine Gefährdung des Menschen oder einen grossen Schaden trotz getroffener Herdenschutzmassnahmen verursachen, müssen regulatorische Massnahmen ergriffen werden. Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des BAFU befristete Massnahmen zur Regulierung von Beständen geschützter Tierarten wie dem Wolf treffen (Art. 4 Abs. 1 JSV).

Das BAFU hat den Antrag des Kantons Graubünden gutgeheissen und die Zustimmung zum Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverinrudel unter Schonung der Elterntiere erteilt.

Die Abschussbewilligung beschränkt sich auf das Streifgebiet des Wolfsrudels Beverin, davon ausgenommen ist der Perimeter des Eidgenössischen Jagdbanngebietes.

Schon 2019 hat der Kanton Graubünden Jungtiere aus dem Beverinrudel geschossen. Mehr als ein halbes Jahr habe man dann Ruhe gehabt, sagt der stellvertretende Leiter des Amts für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden, Hannes Jenny. «Dann haben die Probleme wieder angefangen.» Deshalb sei es mit dem Abschuss der Jungwölfe nicht getan.

Der Leitwolf sei ein schlechtes Vorbild, ist Jenny überzeugt. «Die Jungwölfe sollen wieder lernen, sich auf Wildtiere zu konzentrieren und nicht Nutztiere zu reissen», so Jenny weiter.

Es ist wichtig, dass M92 sein Verhalten nicht mehr den Jungtieren weitergibt
Autor: Hannes Jenny Stv. Leiter Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

«Es braucht beim Beverinrudel einen gewissen Erziehungseffekt», sagt auch Reinhard Schnidrig, Leiter der Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität beim Bundesamt für Umwelt. Aber: «Es reicht, wenn wir das Rudel durch den Abschuss von Jungtieren vergrämen.»

Der harte DNA-Beweis fehlt

Beim Bundesamt für Umwelt ist die Haltung klar: Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Leitwolf bei Zweidrittel der Risse an vorderster Front dabei war, dann wird er nicht zum Abschuss freigegeben.

Es reicht, wenn wir das Rudel durch den Abschuss von Jungtieren vergrämen
Autor: Reinhard Schnidrig Leiter Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität im BAFU

Die Verantwortlichen beim Kanton Graubünden wollen in den nächsten Wochen dem Bundesamt für Umwelt weitere Grundlagen liefern und die Fachleute überzeugen, auch den Leitwolf M92 zum Abschuss freizugeben. «Wir müssen Gegensteuer geben», ist Hannes Jenny überzeugt.

SRF 4 News, 06.09.2021, 11:00 Uhr;

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