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Gesundheitskosten-Bremse Einigung beim Ärztestopp wird wahrscheinlicher

  • Der Nationalrat hat sich mit dem Antrag der Einigungskonferenz zum Ärztestopp befasst.
  • Die Räte scheinen sich auf eine definitive Lösung einigen zu können. Der Nationalrat hat mit 103 zu 56 Stimmen bei 12 Enthaltungen grünes Licht gegeben.
  • Die Kantone sollen mit der Vorlage ein Instrument erhalten, um die Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, zu beschränken.

Die beiden Parlamentskammern schicken die Vorlage seit einem Jahr hin und her. Erstmals wurde das Geschäft vom Nationalrat in der letztjährigen Frühlingssession behandelt. Danach wurde es immer wieder ergänzt und abgeändert. Damit war die Behandlung des Geschäftes durch die Einigungskonferenz unausweichlich.

Diese scheint nun erfolgreich gewesen zu sein. Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Neben dem Nachweis für Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der Ständerat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.

Damit werde Rechtssicherheit und Klarheit bei der Zuständigkeit geschaffen, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). «Die Kantone haben ein ureigenes Interesse, nur so viele Ärzte zuzulassen, wie für die Versorgung notwendig sind.»

Für die Ratsrechte war die Vorlage damit nicht mehr tragbar. FDP und SVP hatten schon den letzten Anlauf für ein definitives Zulassungsregime auf der Zielgeraden zu Fall gebracht. Die beiden Fraktionen versuchten vergeblich, die Vorlage auch dieses Mal zu versenken. Diese erreiche die angestrebten Ziele nicht mehr, erklärte Thomas de Courten (SVP/BL).

Kantone setzen sich durch

Das eine oder andere Anliegen konnten die Bürgerlichen im Nationalrat in der Vorlage aber doch noch unterbringen. So sollen die Krankenkassen über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. In den meisten Punkten konnte sich das bürgerliche Lager aber nicht gegen den Widerstand der Kantone durchsetzen.

Die Räte beschlossen auch, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Bürgerlichen im Nationalrat wollten sie zunächst dazu verpflichten, bissen sich am Ständerat aber die Zähne aus. Sie scheiterten auch mit der Forderung, den Vertragszwang zu lockern, indem die Kantone den Krankenkassen erlauben können sollten, ihre Vertragspartner frei zu wählen.

Ansturm aus der EU stoppen

Das neue Zulassungsregime setzt bei der Qualität an. Neu wird ein formales Zulassungsverfahren eingeführt, der Bund legt nur die Voraussetzungen fest. Zudem müssen die Leistungserbringer bestimmte Auflagen einhalten, wenn sie zulasten der Krankenkasse abrechnen wollen. Zurzeit entscheidet der Bundesrat über Zulassungsbeschränkungen, künftig ist es Aufgabe der Kantone, Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen.

Der Ständerat entscheidet am kommenden Mittwoch über den Antrag der Einigungskonferenz.

Die Vorlage in Kürze

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Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) schlägt der Bundesrat neue Hürden und Qualitätsanforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte vor. Die Vorlage soll den derzeit geltenden befristeten Zulassungsstopp ablösen, der ausgelaufen ist. Die Schweiz weist unter den OECD-Staaten eine der höchsten Dichten von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten auf. Gleichzeitig haben die Kosten für die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich seit dem Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 ständig zugenommen, was massgeblich zum Anstieg der Prämien beigetragen hat. Diese Entwicklung hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen von Bund und Kantonen.

Angesichts dieser Problematik hat das Parlament im Jahr 2000 erstmals eine Bedürfnisklausel eingeführt, mit der die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in eigener Praxis beschränkt werden sollte. Die Bestimmung trat 2001 in Kraft. Diese vorerst auf drei Jahre beschränkte Massnahme wurde dreimal verlängert, bis sie schliesslich Ende 2011 auslief.

Der Bundesrat schlägt nun eine neue Regelung auf drei Interventionsebenen vor. Auf diesen Ebenen sollen die Voraussetzungen der Berufsausübung, die Prüfung der Qualitätsanforderungen und die Zulassungsbeschränkungen geregelt werden.

SRF 4 News, 18:00 Uhr; ; 

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