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Gesundheitskosten Neue Ärztetarife: Unzufriedene versuchen, diese zu umgehen

Seit Anfang Jahr gelten für ambulante Leistungen neue Tarife – Der Tardoc und die ambulanten Pauschalen sind in Kraft. Doch es gibt Gegenwind und einen Boykott.

Neue Regelungen: Zu viel für Spezialistinnen, zu wenig für Hausärzte – das war das Problem des alten ambulanten Arzttarifs Tarmed. Über zehn Jahre haben die Tarifpartner – Ärztinnen, Spitäler, Krankenkassen – um einen neuen Tarif gerungen. Seit Jahresbeginn sind der Tardoc und die ambulanten Pauschalen in Kraft.

So funktionieren Tardoc und die ambulanten Pauschalen

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Zwei Personen sprechen auf einer Pressekonferenz im Bundesratssaal.
Legende: Thomas Christen, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, spricht neben Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vor Medien über die Genehmigung des Tardoc-Tarifvertrags und ambulante Pauschalen. (30.4.2025) KEYSTONE / Anthony Anex

Im ambulanten Bereich galt bis Ende 2025 das Tarifsystem Tarmed mit rund 4500 Tarifpositionen – also mit konkreten Preisen für Leistungen wie etwa Gespräche und körperliche Untersuchungen. Tardoc umfasst nur noch rund 2600 Positionen und soll Tarmed ersetzen. Tardoc ist einfacher und bildet die tatsächlichen Kosten sowie einzelne neue Leistungen genauer ab als bisher.

Zusätzlich gibt es auch ambulante Pauschalen, beispielsweise für Operationen wie den Grauen Star. Mit den ambulanten Pauschalen werden genau festgelegte Behandlungen verrechnet, pauschal.

Grundversorgung stärken: Eine Bedingung für die neuen Tarife war, dass die Gesamtkosten für diese ambulanten Behandlungen nicht steigen dürfen. Insgesamt geht es um Kosten von rund 13 Milliarden Franken. Das neue System verspricht dabei gerechtere und transparentere Vergütungen und soll Fehlanreize beseitigen. Daher gab es eine Umverteilung: mehr Geld für die Grundversorgung. Also etwa mehr Geld für Hausärztinnen, wenn sie Gespräche führen. Auf der anderen Seite gibt es weniger Geld für Spezialärzte, etwa für bildgebende Verfahren.

Rechtsweg der Chirurginnen und Chirurgen: Der Dachverband von 16 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden FMCH hat bereits im Dezember Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, konkret ging es um einzelne Teile der neuen Tarife. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, mit der Begründung, der Bundesrat habe die Tarife genehmigt – sie seien juristisch nicht anfechtbar. Der Chirurgenverband will das aber nicht hinnehmen: Er unterstützt Ärztinnen und Ärzte, wenn diese im alten System abrechnen wollen. Falls dies nicht genehmigt würde, will der Verband entsprechende Klagen unterstützen.

Brustkrebsscreenings unter Druck: In vielen Kantonen gibt es für Frauen ab 50 Jahren kostenlose Vorsorgeprogramme für Brustkrebs. Diese sind auf kantonaler Ebene organisiert. Weil aber eben neue Tarife eingeführt wurden, mussten auch diese Tarife angepasst werden – nach unten. Im letzten halben Jahr haben Swiss Cancer Screening, die Krebsligen und die Krankenkassen lange verhandelt. Nun müssten die einzelnen Vorsorgeprogramme in den Kantonen Verträge mit den Radiologieinstituten abschliessen.

Ärztin betrachtet ein Brust-Mammogramm im Krankenhaus.
Legende: Die Brustkrebsvorsorgeprogramme in den Kantonen laufen weiter, aber nicht überall gibt es Verträge mit den Radiologieinstituten. (Symbolbild) KEYSTONE/DPA/Michael Hanschke

Verträge fehlen, Programme werden durchgeführt: In der Ostschweiz haben die Krebsligen aber noch keine Verträge mit den Radiologieinstituten unterschrieben, weil sie mit den tieferen Tarifen nicht einverstanden sind. Sie möchten nach dem höheren, alten Tarif abrechnen. Das Bundesamt für Gesundheit hat nun in einem Schreiben klar gemacht, dass die Tarife für die Vorsorgeprogramme auf den neuen Tarifen – also auf Tardoc – beruhen müssen. Auch wenn es keine Verträge zwischen den Programmen und den Radiologieinstituten gibt, die Mammografien werden weiterhin durchgeführt. Es werden allerdings keine Rechnungen gestellt, da eben die Verträge fehlen.

Anpassungen im neuen Tarif: Ein Vorteil des neuen Tarifs ist, dass er jährlich angepasst wird. Dazu müssen die Fachgesellschaften Daten einreichen, um zu zeigen, weshalb die Tarife erhöht werden sollen. Aktuell läuft die Revision für den 1. Januar 2027. Diese soll schon im Frühling vom Bundesrat genehmigt werden.

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Rendez-vous, 18.2.2026, 12:30 Uhr; wilh

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