- Der Bundesrat hat die Botschaft für einen direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative verabschiedet. Dieser verfolgt das gleiche Ziel wie die Initiative: Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050.
- Der Gegenentwurf verzichtet aber auf ein grundsätzliches Verbot fossiler Energieträger.
- Der Bundesrat will zudem, dass die Schweizer Klimapolitik neben der Sozialverträglichkeit auch die spezielle Situation der Berg- und Randgebiete sowie die Bedürfnisse der Armee, Polizei und Rettungsdienste in der Verfassung berücksichtigt.
Der Bundesrat bleibt dabei: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Er will dieses Ziel in die Bundesverfassung schreiben – als direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative.
Die Verankerung des Netto-Null-Ziels in der Verfassung schaffe frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit für die Wirtschaft und für Privatpersonen, schreibt der Bundesrat zum Entscheid. Bereits im Sommer 2019 setzte der Bundesrat das Jahr 2050 als Netto-Null-Ziel. Im Januar 2021 bestätigte die Regierung ihr Vorhaben mit der Verabschiedung ihrer langfristigen Klimastrategie.
Kein Verbot fossiler Brennstoffe
Der Bundesrat verzichtet jedoch darauf, fossile Energieträger ab 2050 grundsätzlich zu verbieten. Zudem möchte er ergänzend zur Sozialverträglichkeit die spezielle Situation der Berg- und Randregionen in der Verfassung berücksichtigen. Denn diese Gebiete sind beispielsweise mit dem öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen als städtische Gebiete.
Der Gegenentwurf hält überdies fest, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf: Armee, Polizei und Rettungsdienste sollen für Schutz- und Rettungseinsätze bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgreifen können. Auch sollen Ausnahmen möglich sein, wenn alternative Technologien wirtschaftlich und sozial nicht tragbar oder nur in ungenügendem Ausmass vorhanden sind.
«Angesichts der Ungewissheit über die technologische Entwicklung wäre ein Verbot, das in dreissig Jahren wirksam wird, auf Verfassungsstufe unvernünftig», schreibt der Bundesrat in der Botschaft.
Nicht vor Ende 2022 an der Urne
Ausnahmen nur auf technische Aspekte abzustützen, sei zu eng gefasst. Die wirtschaftliche, ökologische und soziale Tragfähigkeit sei ebenfalls eine Voraussetzung für ein solches Verbot.
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Der Bundesrat möchte es ausserdem offenlassen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Treibhausgasemissionen mit CO2-Speichern im In- oder im Ausland auszugleichen sind. Dies, weil das Potenzial für die dauerhafte Speicherung von CO2 in der Schweiz aufgrund von technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begrenzt ist. Zudem soll die Forschung gefördert werden, damit die notwendige Innovation und Technologieentwicklung erfolgen.
Enttäuschte Initianten
Wenig überraschend sind die Initiantinnen mit dem Gegenvorschlag nicht restlos zufrieden. Sie hätten sich gewünscht, dass sich der Bundesrat dem Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen anschliessen würde. Aber sie sind optimistisch, dass das mit einer so langfristigen Perspektive möglich sei.
Unzufrieden sind auch die Grünen und die Grünliberalen. Beide fordern, dass die Schweiz die Emissionen der Klimagase schneller reduziere, weil die Schweiz nur so die Pariser Klimaverpflichtungen einhalten könne.
Nun ist das Parlament am Zug. Die Gletscher-Initiative wird nicht vor Ende 2022 zur Abstimmung kommen.