Für die Unterbringung der Flüchtlinge sind die Kantone zuständig. Bereits geregelt ist, dass der Bund die Kantone dafür entschädigt, wie Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration SEM erklärt: «Die Kantone erhalten vom Bund eine Pauschale, mit der sie die Unterbringung, die obligatorische Krankenversicherung oder auch andere Kosten vergütet erhalten.»
Diese Pauschale beträgt monatlich rund 1500 Franken pro Person. Doch den Kantonen ist dies zu wenig, wie Nathalie Barthoulot sagt, die Präsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren. Denn neben der Unterbringung müssten die Kantone auch für die Integration der Flüchtlinge sorgen.
Wenn Flüchtlinge länger im Land bleiben, brauche es auch Sprachkurse und eine Integration in die Arbeitswelt. Dafür müssten die Kantone aber mit einer Integrationspauschale zusätzlich entschädigt werden, wie in anderen Fällen, etwa bei anerkannten Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen, so Barthoulot. Auch, weil man nicht wisse, wann die Geflüchteten zurückkehren oder ob sie bleiben.
Während die Kantone davon ausgehen, dass die Flüchtlinge länger hierbleiben, ist der Standpunkt des Bundes, dass die meisten Geflüchteten so bald wie möglich in ihre Heimat zurückkehren möchten. Trotz der unterschiedlichen Haltungen ist Lukas Rieder vom SEM überzeugt, dass Bund und Kantone eine gemeinsame Lösung finden.
Ob es noch andere Unterstützung brauche, zum Beispiel für Sprachkurse, würde man jetzt mit den Kantonen prüfen. «Sobald diese Bedürfnisse abgeklärt sind, wird der Bundesrat entscheiden», so Rieder. Einen Streit zwischen Bund und Kantonen soll es also nicht geben. Denn in erster Linie gehe es darum, den Flüchtlingen Sicherheit zu geben.