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Influencer-Schleichwerbung «Empfehle meinen Mandanten Transparenz»

Roger Federer, Xenia Tchoumitcheva und Jolanda Neff – sie alle sollen Schleichwerbung machen und mit Werbeverträgen verdienen.

Diesen Vorwurf erhebt der Konsumentenschutz und hat darum Beschwerde bei der Lauterkeitskommission eingelegt. Für Medienanwalt Martin Steiger der richtige Schritt.

Martin Steiger

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Der Anwalt und Unternehmer gilt als Experte für Recht im digitalen Raum. Seine Anwaltstätigkeit konzentriert sich auf Datenschutzrecht, Immaterialgüterrecht, IT-Recht und Medienrecht.

SRF News: Braucht es eigentlich neue Regeln für Influencer?

Martin Steiger: Regeln haben wir eigentlich schon. Jetzt geht es darum, sie in der Praxis umzusetzen. Deshalb begrüsse ich, dass das geklärt ist.

Dennoch gibt es Grauzonen – Stichwort: Schleichwerbung?

Wenn es eine Gegenleistung gegeben hat, und damit meine ich nicht nur Geld, dann muss man das deklarieren. Dann muss man da auch Anzeige oder Werbung dranschreiben – zum Beispiel als Hashtag.

Reicht das? Müsste es nicht direkt auf dem Bild sichtbar sein?

Das würde zu weit gehen. Es muss zwar die Möglichkeit geben, sich zu informieren, aber man sollte es dem Nutzer nicht aufs Auge drücken.

Was raten Sie Ihren Kunden?

Ich empfehle ihnen Transparenz.

Ein konkreter Fall: Roger Federer postet ein Video mit einem Stirnband mit Werbung. Wo ist da eigentlich das Problem?

Bei Roger Federer sehe ich da auch kein Problem. Er ist eigentlich eine sympathische Dauerwerbesendung. Ich denke daher, dass allen klar ist, dass das da eine Art Werbespot ist, den er da gezeigt hat.

Anderer Fall: Xenia Tchoumitcheva. Sie hat Marken getaggt ohne Werbevertrag. Ist das trotzdem Schleichwerbung?

Das ist ein interessantes Beispiel. Laut ihrer Aussage ist kein Geld geflossen. Andererseits sucht sie Verbindung zu der Marke. Aus meiner Sicht ist das eine Form von kommerzieller Kommunikation, wenn man ehrlich ist.

Das Gespräch führte Susanne Wille.

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