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Internationale Zusammenarbeit Bundesrat beantragt über elf Milliarden für Hilfe im Ausland

  • Der Bundesrat hat die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–28 (IZA-Strategie) verabschiedet.
  • Über die Ziele und Prioritäten der internationalen Zusammenarbeit in den kommenden Jahren kann das Parlament entscheiden.
  • Der Bundesrat beantragt für die Unterstützung im Ausland insgesamt 11.27 Milliarden Franken.

Im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025 bis 2028 sind 1.5 Milliarden Franken für die Ukraine vorgesehen. Eingesetzt werden soll dieses Geld für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Wiederaufbau sowie Frieden, Demokratie und Menschenrechte.

Der für die Ukraine beantragte Betrag entspricht 13 Prozent der insgesamt beantragten Verpflichtungskredite von 11.27 Milliarden Franken. Die restlichen 87 Prozent, 9.77 Milliarden Franken, werden hauptsächlich den Schwerpunktregionen Afrika, den Nahen und Mittleren Osten, Asien sowie Osteuropa zugewiesen.

Dabei sind 3.25 Milliarden für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen, wie Cassis ausführte. Auf 2.21 Milliarden Franken erhöht hat der Bundesrat den Anteil für humanitäre Hilfe. 2.39 Milliarden Franken will er für multilaterale Zusammenarbeit, 1.36 Milliarden für thematische Globalprogramme und 0.57 Milliarden für Schweizer NGO einplanen.

Der Bundesrat will in Sachen Entwicklungszusammenarbeit in etwa gleich viel Geld ausgeben wie in den letzten vier Jahren. «Kriege und Krisen machen die Welt instabiler und beeinflussen die Grenzen unter den drei Säulen», sagte Aussenminister Ignazio Cassis an der Medienkonferenz in Bern.

Der Bundesrat will flexibel auf Krisen reagieren können. Vermehrt gelte es, Folgen anhaltender Krisen zu bewältigen. Das gehe auf Kosten der Entwicklungshilfe, sagte Cassis.

In die IZA-Strategie integriert hat der Bundesrat die Hilfe in der Ukraine. Er tat dies entgegen von Forderungen aus der Vernehmlassung, dass diese Hilfe nicht auf Kosten der Unterstützung für andere Staaten gehen dürfe.

Ein Kriterium für diese Hilfe seien Bedürfnisse vor Ort, sagte Cassis dazu. Das zweite seien die Interessen der Schweiz. «Die Ukraine ist uns geografisch nahe und betrifft uns durch sicherheitspolitische Aspekte.» Das dritte Kriterium sei der Mehrwert: Die Schweiz sei seit dreissig Jahren in der Ukraine tätig und habe dort Vertrauensbeziehungen aufgebaut.

Die Mittel der IZA müssten im Rahmen des gesamten Bundeshaushalts betrachtet werden, hiess es. Entsprechend sollen die Beträge der Verpflichtungskredite nicht zu erhöht werden. Man wolle sich an den aktuellen Finanzplan halten.

Kritik für diese Haltung kommt von der entwicklungspolitischen Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud: Eine ausserordentliche Situation wie der Krieg in der Ukraine benötige ausserordentliche Mittel, schreibt sie. Es gehe nicht an, die Menschen im Globalen Süden die Rechnung für die Hilfe in der Ukraine bezahlen zu lassen. Deshalb sei der Bundesratsvorschlag «absolut inakzeptabel».

Tieferer Betrag als im Juni 2023 vorgesehen

Für die Vernehmlassung hatte der Bundesrat im Juni 2023 noch Verpflichtungskredite von 11.45 Milliarden Franken vorgeschlagen. Dass er nun etwas weniger beantragt, liegt an einer Empfehlung des IKRK, den Kredit «Kapital für die IKRK-Stiftung» zu streichen, weil das Projekt zu deren Rekapitalisierung unterbrochen wird. Ausserdem korrigierte der Bundesrat die Teuerung.

Info 3, 22.05.2024, 17 Uhr ; 

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