Rund 115'000 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Schweiz an öffentlichen Schulen. Schon heute ist Standard, dass vor der Neuanstellung – etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel – eine Überprüfung stattfindet. Laut dem Präsidenten des Lehrer-Zentralverbands, Beat Zemp, holt man vor jeder Anstellung den sogenannten Sonderprivatauszug ein.
Damit meint der oberste Schweizer Lehrer einen Teil des Strafregisterauszugs. Darin sind alle Vergehen festgehalten, welche im Zusammenhang mit dem Umgang mit Jugendlichen relevant sind. Dazu gehören etwa körperliche und sexuelle Übergriffe. Andere Delikte, wie beispielsweise eine Verurteilung wegen zu schnellen Fahrens, sind im Sonderprivatauszug nicht ersichtlich.
«Es geht nicht darum, dass man alle Lehrer kriminalisiert», betont Zemp. Nur jene Straftaten sollen der Anstellungsbehörde gemeldet werden, welche für den Umgang mit Minderjährigen relevant seien: «Das ist das Entscheidende.» Seit rund vier Jahren gibt es diesen Sonderprivatauszug. Er ist eine Folge der Umsetzung der Pädophileninitiative.
Es gibt auch eine Schwarze Liste
Der Sonderprivatauszug ist aber nicht das einzige Mittel im Kampf gegen sexuelle und körperliche Gewalt an Schulen. Daneben gebe es die Schwarze Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), sagt Zemp. Darauf sind Personen verzeichnet, denen die Lehrbefähigung entzogen worden ist.
Doch die EDK-Liste mit aktuell rund 100 Namen ist lückenhaft. Nicht alle Kantone kennen eine solche «Lehrbefähigung». Und wo es keine gibt, kann auch keine entzogen werden. Deshalb empfiehlt Zemp den Schulbehörden bei Neuanstellungen drei Dinge: Die Schwarze Liste bei der EDK verlangen, den Sonderprivatauszug bestellen und Referenzen einholen.
Sämtliche Erwachsenen überprüfen
Der Lehrerverbandspräsident ist der Meinung, dass diese Kontrollen eigentlich für alle Personen gelten sollten, welche in der Schweiz regelmässig mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben – nicht nur für die Lehrer an den öffentlichen Schulen. «Man muss sämtliche Erwachsene, die mit Kindern zu tun haben, vor einer Anstellung auf diese Frage hin prüfen.»
Beim nationalen Sportförderungsprogramm «Jugend und Sport» etwa gibt es keine Empfehlung dazu, ob man einen Strafregisterauszug verlangen soll oder nicht. Im Rahmen von «Jugend und Sport» werden jährlich 77'000 Sportkurse und -lager mit über 600'000 Jugendlichen und Kindern durchgeführt.
Garantie gibt es keine – aber mehr Sicherheit
Einige Fussballverbände verlangen für Jugendtrainer mittlerweile konsequent einen Strafregisterauszug. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) selbst ist aber skeptisch: Funktionäre könnten sich so in falscher Sicherheit wiegen, liess sich in der Vergangenheit ein SFV-Sprecher gegenüber Radio SRF zitieren.
In der Tat sind Massnahmen wie Strafregisterauszug oder Schwarze Listen keine Garantie, dass es zu keinen Übergriffen mehr kommt. Doch sie können immerhin verhindern, dass verurteilte pädophile Straftäter als Lehrer oder Fussballtrainer angestellt werden.