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Umbauarbeiten gibt es nur noch selten
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 06.02.2024. Bild: KEYSTONE/Gaetan Bally
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Kaum mehr Sanierungen Basler Gewerbe klagt über Wohnschutzgesetz

Ein Gesetz von 2022 lässt Sanierungen fast zum Erliegen kommen. Vor allem kleinen Betrieben macht das zu schaffen.

Wer in Basel eine Liegenschaft saniert, darf danach den Mietzins nicht einfach erhöhen. Hausbesitzerinnen oder Liegenschaftsverwalter müssen die Sanierungskosten zuerst einer Kommission vorlegen. Diese bestimmt dann, wie stark die Miete steigen darf.

Handwerker repariert ein Lavabo.
Legende: Einige Handwerksbetriebe schulen Angestellte um: Statt neue Badekombinationen einzubauen, sollen sie vermehrt Reparaturarbeiten machen. Keystone/Gaëtan Bally

Diese Bestimmung ist Teil des Basler Wohnschutzgesetzes. Es soll sogenannten «Luxussanierungen» den Riegel schieben. So die Argumente des Basler Mieterinnen- und Mieterverbands (MV), der hinter dem Gesetz steht. Die Stimmbevölkerung nahm die Initiative an.

Seit 2022 gibt es das Basler Wohnschutzgesetz

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Legende: Mieterinnen und Mieter haben das Anrecht, nach einer Sanierung oder einem Umbau in ihre Wohnungen zurückzukehren. KEYSTONE/DPA/Patrick Pleul

In Basel-Stadt ist das Wohnschutzgesetz seit Sommer 2022 in Kraft. Seither muss für die Sanierung oder den Umbau von Mietshäusern eine Bewilligung eingeholt werden. Dasselbe gilt, wenn jemand ein Haus abbrechen und stattdessen einen Neubau errichten will. Allfällige Mietzinsaufschläge nach einer Sanierung werden beschränkt und während fünf Jahren kontrolliert.

Falls die Mieterinnen und Mieter für die Sanierung oder den Umbau ausziehen müssen, haben sie zudem ein Recht auf Rückkehr in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft.

Das Gesetz greift nur bei Wohnungsnot, also wenn weniger als 1.5 Prozent der Wohnungen leer stehen.

Das neue Gesetz greife, hielt der MV kürzlich fest. Der Verband präsentierte den Medien neun Fälle, wo die neu geschaffene Wohnschutzkommission zum Zuge kam. Sie bestimmt, wie stark die Miete nach einer Sanierung steigen darf. Meist hatte sie die beantragten Mieterhöhungen gekürzt. In einem Fall wollte ein Vermieter pro Monat 650 Franken mehr, die Kommission bewilligte aber nur 43 Franken.

Nebenwirkungen des Gesetzes

Das neue Gesetz hat aber auch Nebenwirkungen: Aufträge für Sanierungen brechen ein. «Wir haben einen Rückgang um mehr als 50 Prozent», sagt Sacha Rumpel von Rosenmund Haustechnik. Bei seiner Firma seien vor allem Aufträge zum Einbau von neuen Küchen- und Badkombinationen eingebrochen, seit das Gesetz in Kraft sei.

Wir haben zurzeit Preise wie vor zehn Jahren.
Autor: Urs Ziörjen Malermeisterverband

«Das Gesetz holt uns langsam ein», sagt auch Urs Ziörjen. Er ist Präsident des Malermeisterverbandes und führt einen Betrieb mit 20 Angestellten.

Zürich stimmt ebenfalls über Wohnschutz ab

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«Wir wurden geradezu überrannt», so Walter Angst vom Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband. Anstatt der nötigen 6000 Unterschriften habe man in Zürich kürzlich 20'000 eingereicht für eine Wohnschutzinitiative. Der Kanton Zürich könnte also nachziehen und ebenfalls ein Gesetz zum Wohnschutz einführen, falls die Bevölkerung der Initiative zustimmt.

Gleich wie das Gesetz von Basel wäre es nicht, sagt Angst. «Es ist auf einen grossen Kanton ausgelegt, aber dennoch vergleichbar mit dem Basler Gesetz.» Bereits seit Längerem Wohnschutzbestimmungen eingeführt haben die Kantone Genf und Waadt.

Um die wenigen Sanierungsaufträge bemühten sich derzeit besonders viele Betriebe. «Die Folge ist, dass wir zurzeit Preise haben wie vor zehn Jahren», so Ziörjen.

Sanierungen auf Eis gelegt

Eine der Firmen, die weniger Aufträge vergeben, ist Baloise. Sie besitzt in Basel Immobilien, hat Sanierungen aber auf Eis gelegt. Baloise befürchtet, dass sich Sanierungen finanziell nicht mehr lohnen, wenn sie den Mietzins nicht so stark erhöhen kann, wie sie will.

Er mache sich Sorgen, sagt Matthias Henny von der Baloise-Konzernleitung. Das Wohnschutzgesetz sei schlecht für Basel: «Wohnungen werden nicht mehr renoviert, und es schadet auch den Stellen im regionalen Baugewerbe.» Es komme zu Entlassungen.

Einer, der einen seiner 65 Angestellten entlassen musste, ist Bruno Grossenbacher vom Schreinerei-Unternehmen Tschudin AG. Grossenbacher klagt aber nicht nur, sondern versucht, sich der neuen Situation anzupassen. «Wir müssen uns verändern und neue Aufgabenfelder suchen.»

Es gibt vermehrt Service- und Unterhaltsarbeiten, also schulen wir unsere Leute um.
Autor: Bruno Grossenbacher Tschudin AG

Grossenbacher bemüht sich nun vermehrt um Aufträge in andern Kantonen. In Basel verlagert er das Geschäftsfeld: «Es gibt vermehrt Service- und Unterhaltsarbeiten, also schulen wir unsere Leute um.»

Abstimmungsgewinner weist Schuld von sich

Konfrontiert mit den Problemen des Gewerbes, weist der MV die Schuld von sich. «Sanierungen sind weiterhin möglich», sagt Co-Präsident Pascal Pfister. «Allerdings können diejenigen, die eine sanierte Wohnung vermieten, die Miete danach nicht beliebig erhöhen.»

Der Grund, dass es bei Sanierungen stockt, liege bei Vermieterinnen und Liegenschaftsbesitzern, so Pfister. Ziel der Initiative sei lediglich gewesen, dass es weniger Luxussanierungen gebe.

Mehr Verständnis für die Sorgen des lokalen Gewerbes hat das Basler Parlament. Es hat kürzlich fünf Vorstösse gutgeheissen, welche die Auflockerung des Wohnschutzes prüfen wollen. Pfister, der für die SP im Grossen Rat politisiert, hat in der Ratsdebatte bereits angekündigt, dass der MV Lockerungen bekämpfen werde.

Regionaljournal Basel Baselland, 6.2.2024, 6:31 Uhr;

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