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Kein absolutes Schutzrecht Tiere dienen laut Tierschutzgesetz immer noch primär dem Menschen

Das Wohlergehen und die Würde der Kreatur seien zu schützen, so das Gesetz. Doch dabei gibt es wichtige Einschränkungen.

Worum geht es? Derzeit sorgt ein Tierquäler-Prozess gegen einen Bauern in Hefenofen/TG schweizweit für Schlagzeilen. Laut Anklage hat der Mann seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt. Die Vorwürfe beziehen sich auf verschiedene Tierarten, die der Beschuldigte in seinem Grossbetrieb hielt: von Pferden und Rindern über Schafe bis hin zu Hunden. Stimmen die Vorwürfe, hat der Mann massiv gegen die Tierschutzbestimmungen verstossen. Denn auch Tiere haben Rechte.

Prozess um Tierquälerei-Fall von Hefenhofen

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Im Prozess wegen Tierquälerei in Arbon/TG fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten für den beschuldigten Landwirt aus Hefenhofen. Dieser verweigerte während des Prozesses bislang jede Aussage. Seine Tierhaltung war schon seit Jahren immer wieder kritisiert worden. Ab Mitte Juli 2017 kursierten in den Medien Fotos von vernachlässigten Tieren, die Tierschützer gemacht hatten. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt.

Sein Verteidiger monierte während der Verhandlung Mängel, Unterlassungen, Fehler und Regelverstösse im Vorgehen der Behörden. Immer wieder seien seinem Mandanten dessen Rechte vorenthalten worden. Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück. Das Urteil in dem Prozess wird für den 21. März erwartet. (sda)

Wie lautet das Gesetz? Das Wohlergehen und die Würde der Kreatur müssen geschützt werden – darauf zielt das Schweizer Tierschutzgesetz ab. Was unter «Wohlergehen» genau zu verstehen ist, definiert die Wissenschaft: Was braucht ein Tier in Obhut des Menschen, damit es ein einigermassen gesundes Leben führen kann? «Dazu gehören Ernährung, Bewegung, Schutz vor Witterung oder auch soziale Bedürfnisse», erklärt Rechtsprofessorin Margot Michel von der Universität Zürich. Die «Würde des Tieres» wiederum geht vom Konzept aus, dass das Tier einen eigenen Wert an sich hat – und nicht bloss einen Verwendungszweck für den Menschen.

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Was bedeutet der «Verwendungszweck»? «Das Tierschutzgesetz verwendet den Begriff ‹Verwendungszweck› immer noch, obschon er sich nach Einführung des Begriffs der ‹Würde der Kreatur› nur noch sehr schwer rechtfertigen lässt», sagt Michel. Der «Verwendungszweck» beruhe auf einem sehr alten Konzept des Tierschutzes, wonach die Tiere vor Schmerzen oder Leiden zu schützen seien – sofern der Schmerz oder das Leid «unnötig» oder «ungerechtfertigt» seien. Und was konkret «unnötig» oder «ungerechtfertigt» sei, werde eben über den «Verwendungszweck» definiert: «Tiere werden dabei primär im Rahmen ihres Verwendungszwecks gesehen, innerhalb dessen sie soweit möglich geschützt werden müssen», sagt Michel.

Auch das heutige Tierschutzgesetz ist immer noch sehr stark auf menschliche Interessen ausgerichtet – und nicht nur auf die Interessen der Tiere.
Autor: Margot Michel Rechtsprofessorin Uni Zürich, spezialisiert auf Tierschutzrecht

Was heisst das konkret? Das Tierschutzgesetz unterteilt die Tiere in verschiedene Kategorien, die je nach Beziehung zum Menschen, respektive je nach Verwendungszweck des Tieres durch den Menschen, definiert sind. Also etwa Heimtiere (Haustiere), Nutztiere, Versuchstiere oder Wildtiere. «Je nachdem, ob ein Kaninchen als Wild-, Heim-, Versuchs- oder Nutztier gehalten wird, können andere Schutzregeln zur Anwendung kommen», sagt Michel. Das Schutzniveau eines Tieres verändert sich demnach – je nach seinem Verwendungszweck. «Auch das heutige Tierschutzgesetz ist also immer noch sehr stark auf menschliche Interessen ausgerichtet – und nicht nur auf die Interessen der Tiere», stellt die Juristin fest. Denn eigentlich habe ein Kaninchen ja dieselben Bedürfnisse, egal ob es als Heimtier oder als Versuchstier gehalten wird.

SRF 4 News, 6.3.2023, 11:50 Uhr ; 

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