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#KeinFoodImZug Essen als Masken-Ausrede: Müssen die ÖV-Regeln strenger werden?

Es ist erlaubt, für Essen oder Trinken die Maske im Zug abzuziehen. Maskenfaule benutzen das aber auch als Schlupfloch.

Seit diesem Montag herrscht an vielen Orten statt 3G nun 2G, teilweise auch 2G+ , wenn etwa in Bars oder Clubs die Sitz-Konsumation nicht garantiert werden kann. Ein grosser Teil des öffentlichen Lebens war seit der Einführung der Maskenpflicht aber von verschärften Massnahmen verschont geblieben: die öffentlichen Verkehrsmittel. Anfangs Herbst wurden einige Stimmen laut, die forderten, auch in Bus und Bahn solle 3G herrschen . Der Bundesrat sah jedoch von diesen Verschärfungen ab.

Die Maske darf zum Essen und Trinken abgenommen werden. Jedoch nur für die Dauer des Verzehrs.
Autor: SBB Maskenpflicht: Häufig gestellte Fragen von Kundinnen und Kunden

Die Maskenpflicht in den ÖV gilt für Personen ab 12 Jahren und die SBB stellt auch rund anderthalb Jahre nach der Einführung keine Abnahme der Maskendisziplin fest. Zudem schreibt die SBB selber: «Die Maske darf zum Essen und Trinken abgenommen werden. Jedoch nur für die Dauer des Verzehrs.»

Nun trendet auf Twitter der Hashtag #KeinFoodImZug. Unter dem Hashtag melden sich nun viele Userinnen und User, welche erleben, dass diese Regelung missbraucht wird: Während einer längeren Zugstrecke gibt es Personen, die möglichst lange und langsam etwas konsumieren um so die Maskenpflicht zu umgehen.

Gleiche Forderungen wie im Januar

Das Ärgernis über Personen, die das Schlupfloch der Dauerkonsumation missbrauchen ist nicht neu, ebenso wenig die Forderung, dass für die ÖV während der Pandemie ein Konsumations-Verbot herrschen soll. Bereits im Januar dieses Jahres war die Debatte an diesem Punkt angelangt. Damals war die Omikron-Variante noch weit entfernt und die Bord-Restaurants der SBB noch geschlossen. Diese sind mittlerweile wieder geöffnet und laufen unter der 2G-Regelung.

Auch sind nicht alle mit den Forderungen nach strengeren Massnahmen in den ÖV einverstanden:

Blick über die Grenze

Wenn man auf unsere Nachbarländern schaut, sieht man, dass diese in den öffentlichen Verkehrsmittel ein bedeutend strengeres Regime fahren: In Deutschland herrscht in den Bussen und Zügen der Deutschen Bahn seit Ende November 3G für Personen über 6 Jahre (ausgenommen Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit), zudem empfiehlt die DB das Tragen von FFP2-Masken. Das kurzzeitige Essen und Trinken ist auch hier erlaubt und an den Bord-Restaurants herrscht, gleich wie in der Schweiz, 2G.

Österreich geht noch einen Schritt weiter: 2G und die Tragepflicht von FFP2-Masken sind für die ÖV Pflicht. Und auch hier gilt: Essen und Trinken ist grundsätzlich erlaubt. Aber, so schreibt die ÖBB: «Wir bitten Sie jedoch, die Jausenzeit möglichst kurz zu halten und im Sinne eines fairen Miteinanders den Mundnasenschutz danach gleich wieder zu tragen.»

Italien hat eine Mundnasenschutz-Pflicht ab sechs Jahren und 3G ab 12 Jahren. Zudem sind die Bord-Restaurants geschlossen. In Frankreich herrscht in den ÖV eine Maskenpflicht ab 11 Jahren sowie die Gesundheitspass-Pflicht. Die Barwagen sind geschlossen, dafür gibt es ein Take-Away-Angebot in den Zügen.

Seitens Bundesrat gab es bisher keine Diskussion für allfällige Verschärfungen der Maskenregel im ÖV.

Diskutieren Sie mit: Soll das Konsumieren in den öffentlichen Verkehrsmitteln stärker geregelt oder gar ganz verboten werden?

Tagesschau, 20.12.2021, 19:30 Uhr

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