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Kirschlorbeer und Co. Verkaufsverbot für einige gebietsfremde Arten tritt in Kraft

  • Einige Pflanzenarten, die ursprünglich nicht in der Schweiz gewachsen sind, verbreiten sich hierzulande rasant und gefährden damit die heimische Biodiversität.
  • Um dem Problem vorzubeugen, sind ab dem 1. September der Verkauf und die Verbreitung einiger invasiver Neophyten verboten.
  • Ein prominentes Beispiel auf der neuen Liste der verbotenen Arten ist der Kirschlorbeer.

Mit seinen dicht wachsenden, faustgrossen Blättern ist er ein beliebter Sichtschutz, um Gärten abzuschirmen, auch weil er die Blätter im Winter nicht verliert. Doch der Kirschlorbeer verbreitet sich rasant und bis in die Wälder – dies durch Vögel, die seine Früchte fressen, wie Serge Buholzer, Spezialist für Neophyten bei der Forschungsanstalt Agroscope, erklärt.

Dort, wo wir vorbeugen können, sparen wir letztendlich viele Kosten für die Bekämpfung.
Autor: Serge Buholzer Spezialist für Neophyten bei der Forschungsanstalt Agroscope

Und im Wald könnten sich dann mithin sehr dichte Bestände bilden, die für das Aufkommen von Jungbäumen hinderlich seien.

«Sie sind teilweise so schattenspendend, dass andere Arten verdrängt werden», sagt Buholzer weiter. Das wolle man verhindern, weswegen der Verkauf des Kirschlorbeers nun ab dem 1. September verboten ist. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, dürfen aber bleiben.

Nur wenige Arten sind wirklich ein Problem

Der Kirschlorbeer ist nur ein Beispiel von ein paar Dutzend Pflanzen, für die es neu Einschränkungen gibt. Darunter sind auch solche, die Schäden an Infrastrukturen oder in der Landwirtschaft anrichten oder die schlicht giftig für den Menschen sind. Daher machten die Verbote durchaus Sinn, so Buholzer. «Wir haben teilweise grosse und mittlere Probleme mit invasiven Pflanzen, aber auch mit Tieren. Und dort, wo wir vorbeugen können, sparen wir letztendlich viele Kosten für die Bekämpfung.»

Geschäfte und Kundschaft sind vorbereitet

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Die Gärtnereien hatten ein halbes Jahr Zeit, um sich auf das nahende Verbot gebietsfremder Arten einzustellen. Und laut Thomas Pfyffer vom Verband Jardin Suisse sind die Geschäfte grundsätzlich bereit. Es habe seit einigen Jahren bereits Beobachtungslisten gegeben. Entsprechend konnte man sich darauf vorbereiten und Kundinnen und Kunden an alternative Pflanzen heranführen – zum Beispiel an heimische Pflanzen.

Der Kirschlorbeer und die Tessinerpalme seien bei der Kundschaft am beliebtesten gewesen, sagt Pfyffer. Dass diese vermehrt aus dem Sortiment genommen wurden und nun ganz verboten sind, sei von der Kundschaft unterschiedlich aufgenommen worden. So hätten sich einerseits manche Kundinnen und Kunden nochmals die ein oder andere beliebte Pflanze beschafft. Andererseits gebe es viele Verkaufsgärtnereien und Gartencenter, die seit Jahren auf Alternativen hinweisen. «Aufgrund dessen gab es eine gewisse Sensibilisierung, und ein Teil der Kundschaft hat längst auf Alternativen umgestellt», so Pfyffer.

Die Gartencenter seien ausserdem seit längerer Zeit verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass bestimmte Pflanzen invasive Neophyten seien.

Doch er betont auch: Die allermeisten fremden Pflanzen in unseren Gärten und in der Natur stellen kein Problem dar. Zudem verändere sich die Pflanzenwelt mit dem Klimawandel. Pflanzen, die heute noch als «gut» gelten, könnten laut Buholzer in 20 oder 40 Jahren anders betrachtet werden – und auch Pflanzen, die heute als schädlich gelten, werden in Zukunft womöglich anders angeschaut.

Palme mit gelben Blüten vor grünem Baum.
Legende: Auch die Tessinerpalme gehört zu den invasiven Pflanzen – das Verbot gilt auch für sie. imago images/Zoonar.com/Falke

Für den Moment hat das Bundesamt für Umwelt erst einmal eine Auswahl an Pflanzen getroffen, deren Verbreitung gestoppt werden soll, weil sie hierzulande Schaden anrichten.

Verbot gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen

Heute Morgen, 30.08.2024, 07:00 Uhr

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