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Knapper Entscheid Ständeratskommission sagt Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe

  • Die Wirtschaftskommission des Ständerats unterstützt die Vorlage des Bundesrats zur Abschaffung der sogennanten Heiratsstrafe.
  • Nur in einem Punkt folgte die Kommission dem bundesrätlichen Vorschlag nicht: Sie will den Elterntarif beibehalten.
  • Der Ständerat wird nun in der kommenden Herbstsession über das Thema beraten.

Die Abstimmung in der Kommission auf Rückweisung an die Regierung fiel knapp aus – mit einem Stichentscheid des Präsidenten beziehungsweise mit sieben zu sechs Stimmen, wie Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP) vor den Medien in Bern sagte.

Volksinitiative hängig

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Das Stimmvolk hat 2016 eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht aber, dass die Abstimmung aufgehoben werden muss.

Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss die Abstimmung wiederholt werden. Ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt vom Ergebnis der parlamentarischen Beratungen zur Vorlage des Bundesrates ab.

Die Vorlage will, dass Ehepaare steuerlich nicht mehr stärker belastet werden sollen als Konkubinatspaare.

Konkubinatspaare mit Kindern gleichstellen

Nur in einem Punkt folgte die Kommission dem bundesrätlichen Vorschlag nicht. Sie will anders als der Bundesrat den Eltertarif beibehalten und nicht durch einen neuen Alleinerziehendenabzug ersetzen.

Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden Konkubinatspaare mit Kindern schlechtergestellt, sagte Bischof. Das lehne die Kommission ab. Sie wolle, dass «verheiratete Paare mit Kindern und Konkubinatspaare mit Kindern gleichgestellt seien».

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