- Die Wirtschaftskommission des Ständerats unterstützt die Vorlage des Bundesrats zur Abschaffung der sogennanten Heiratsstrafe.
- Nur in einem Punkt folgte die Kommission dem bundesrätlichen Vorschlag nicht: Sie will den Elterntarif beibehalten.
- Der Ständerat wird nun in der kommenden Herbstsession über das Thema beraten.
Die Abstimmung in der Kommission auf Rückweisung an die Regierung fiel knapp aus – mit einem Stichentscheid des Präsidenten beziehungsweise mit sieben zu sechs Stimmen, wie Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP) vor den Medien in Bern sagte.
Die Vorlage will, dass Ehepaare steuerlich nicht mehr stärker belastet werden sollen als Konkubinatspaare.
Konkubinatspaare mit Kindern gleichstellen
Nur in einem Punkt folgte die Kommission dem bundesrätlichen Vorschlag nicht. Sie will anders als der Bundesrat den Eltertarif beibehalten und nicht durch einen neuen Alleinerziehendenabzug ersetzen.
Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden Konkubinatspaare mit Kindern schlechtergestellt, sagte Bischof. Das lehne die Kommission ab. Sie wolle, dass «verheiratete Paare mit Kindern und Konkubinatspaare mit Kindern gleichgestellt seien».