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Nach Zahlenfiasko des Bundes Vorerst keine neue Abstimmung über die Heiratsstrafe

  • Nach der Annullierung des Abstimmungsresultats zur Heiratsstrafe vom Februar 2016 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen beschlossen.
  • Die Landesregierung will dem Parlament eine Zusatzbotschaft für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung vorlegen.
  • Damit soll ermöglicht werden, das Anliegen der Volksinitiative inhaltlich zu behandeln und allenfalls einen Gegenvorschlag zu erarbeiten.
  • Ob die Volksabstimmung wiederholt wird, liegt am Initiativ-Komitee. Ein Rückzug ist bis zum 27. Mai 2020 möglich.

Bundeskanzler Walter Thurnherr erinnerte vor den Medien an die Fehler, die zur beispiellosen Annulierung des Abstimmungsresultat vom 28. Februar 2016 führten. Er betonte: «Die Aufhebung einer Volksabstimmung wiegt schwer und ist auch geeignet, das Verhältnis zwischen Bürgern und politischen Behörden negativ zu beeinträchtigen»

Nun will der Bundesrat die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» unter «Einbezug des Parlaments» wiederholen. Das Finanzdepartement wird dem Bundesrat bis im August eine Zusatzbotschaft unterbreiten. Diese betrifft das im Parlament ohnehin hängige Geschäft zur Revision der direkten Bundessteuer für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung.

Neu beraten – mit aktuellen Schätzungen

Nach den Worten von Thurnherr wird die Zusatzbotschaft auf die Anliegen der Volksinitiative nochmals eingehen und sie im Lichte der neuen Begebenheiten und aktuellen Schätzungen beleuchten. Das werde es dem Parlament erlauben, allenfalls einen Gegenvorschlag zu machen.

Der Bundesrat wird bis spätestens 27. Mai 2020 festlegen, wann er die Abstimmung wiederholen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Initiativ-Komitee die Initiative zurückzuziehen.

Das ist damals falsch gelaufen:

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Der Bund hatte vor dem Urnengang vom Februar 2016 über die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» das Ausmass der steuerlich Betroffenen falsch dargestellt. So gingen die Behörden von lediglich 80‘000 Doppelverdiener-Ehepaaren und zahlreichen Rentner-Ehepaaren aus, die gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt würden.

Im Sommer 2018 korrigierte der Bundesrat die Schätzung und bezifferte die von der Heiratsstrafe belegten Doppelverdiener-Ehepaare auf rund 454‘000. Dieser Umstand löste mehrere Abstimmungsbeschwerden aus den Reihen der CVP aus. Denn beim knappen Resultat von (50,8 Prozent Nein, 49,2 Prozent Ja, Ständemehr) wäre es durchaus möglich gewesen, dass die Initiative mit korrekten Zahlen angenommen worden wäre. Das Bundesgericht annullierte schliesslich im letzten April in einem beispiellosen Urteil das Abstimmungsresultat.

An besserer Datenlage wird gearbeitet

Dass es nicht direkt zu einer neuen Volksabstimmung mit einem neuen Abstimmungsbüchlein kommt, begründete Thurnherr unter anderem damit, dass die fehlerhaften Angaben bereits in der Botschaft gestanden hätten. Die Büros von National- und Ständerat hätten darauf gedrängt, wieder einbezogen zu sein. Das werde mit der Zusatzbotschaft garantiert.

Schätzungen bleiben eine Herausforderung

Was die Datenlage betrifft, so sollen künftig quantitative Angaben mehr Gewicht erhalten. Departemente und Ämter sollen verpflichtet werden, Fragen nach den relevanten Daten, deren Quelle, Schätzmethode, Aussagekraft und möglichen Aktualisierungszeitpunkten gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit transparent darzulegen.

Ein Expertenbericht im Auftrag des Finanzdepartements war 2018 zum Schluss gekommen, dass die statistischen Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ungenügend seien. Damit könne diese «ihren politischen Auftrag für die nationale Steuerpolitik nicht erfüllen».

Aufgrund des Expertenberichts könne rückblickend aber nicht gesagt werden, ob in gewissen Bereichen Daten falsch waren, erklärte ESTV-Direktor Adrian Hug. Mangels anderer Daten seien keine Vergleiche möglich: «Wir können nur in Bezug auf zukünftige Projekte eine genauere Abschätzung machen», so Hug

Hug betonte, dass in der Regel sehr genau darauf hingewiesen werde, dass es sich um Schätzungen handle. Das sei bei der Heiratsstrafe eindeutig zu kurz gekommen. «Da wird man deutlich präziser sein müssen und klar darlegen: Es handelt sich um eine Schätzung auf einer vergleichsweise eingeschränkten Datengrundlage.»

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