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Kriminelle Bande im Aargau Nach Glasfaser-Sabotage stehen fünf junge Männer vor Gericht

  • Ab dem 27. April stehen fünf junge Männer vor dem Bezirksgericht Rheinfelden.
  • Den drei Hauptbeschuldigten werden mehrere Dutzend Delikte vorgeworfen.
  • Unter anderem sollen sie in der Region Rheinfelden Glasfaserkabel mehrfach durchschnitten haben.
  • Der Gerichtsprozess dauert sieben bis acht Tage; das Urteil wird am 11. Juni erwartet.

Die Liste der Vorwürfe ist lang. Den jungen Männern werden nebst der Glasfaser-Sabotage auch Cyberangriffe, gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, mehrfache teils versuchte Brandstiftung, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache teilweise versuchte Nötigung, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und weitere Delikte vorgeworfen.

Über alle Delikte schreibt die Staatsanwaltschaft: «Nebst dem sehr hohen erbeuteten Deliktsbetrag wurde auch ein hoher Schaden verursacht.» Sie fordert Freiheitsstrafen von zehn Jahren, acht Jahren und sechs Jahren für die drei Hauptbeschuldigten. Hinzu kämen Geldstrafen und Bussen. Zwei der drei Hauptbeschuldigten sitzen in Haft.

Mehrere Personen vor einem grossen, modernen Holztgebäude.
Legende: Weil das Interesse am Gerichtsprozess gross ist, wurde die Verhandlung ins Feuerwehrmagazin Rheinfelden verlegt. Hier wird diese Woche am Montag, Mittwoch und Donnerstag verhandelt. Ab 7. Mai folgen dann weitere Prozesstage. SRF/Christoph Studer

Die Bande kommunizierte gemäss Anklageschrift über einen Whatsapp-Chat mit dem Namen «Das Wolfsrudel». Der Gerichtsfall ist aufwendig und dauert mehrere Tage. Die Staatsanwaltschaft spricht vom «Cable-Cut-Prozess». Die Verhandlung am Bezirksgericht findet wegen des grossen Interesses im Feuerwehrmagazin in Rheinfelden statt.

Tausende ohne Internet oder Telefon

Als Ende 2023 in Rheinfelden Glasfaserkabel immer wieder durchtrennt wurden, waren Tausende Kundinnen und Kunden ohne Internet, Kabelfernsehen oder Telefonie. Die Ermittlungen führten die Staatsanwaltschaft zu einer kriminellen Bande: Ein Minderjähriger und fünf junge Männer im Alter von 20 und 21 Jahren müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Diese sollen in wechselnder Besetzung für verschiedene Delikte verantwortlich sein, unter anderem für die durchgeschnittenen Kabel.

Damals gab es Spekulationen über einen politischen oder extremistischen Hintergrund der Taten. Diese Spekulationen konnten die Ermittlungen nicht bestätigen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich um eine Gruppendynamik handelte, die sich selbst verstärkt habe.

Versuch, Züge zu entgleisen?

Auch sollen die Männer mindestens zweimal sogenannte Hemmschuhe auf die Zuggeleise gelegt haben. Hemmschuhe sind aus Stahl und sollten eigentlich Eisenbahnwaggons an Ort und Stelle halten.

Grossaufnahme eines Eisenbahnrades auf den Schienen.
Legende: Hemmschuhe sind aus Stahl und dienen dazu, stehende Eisenbahnwaggons an Ort und Stelle zu halten, ähnlich wie ein Keil, den man bei Autos oder Lastwagen unter die Räder legt. imago images

Wenn solche auf dem Gleis liegen und ein Zug durchfährt, besteht das Risiko einer Entgleisung.

SBB, Coop und Holcim unter den Klägern

Prominente Geschädigte im Fall sind unter anderem die Stadt Rheinfelden, Sunrise, SBB, die Schweizer Armee, Coop, Holcim, Postfinance, die Aargauische Kantonalbank, die Landi, der Kanton Basel-Landschaft sowie das Berufsbildungszentrum Baselland.

Fehlende Chat-Verläufe?

Box aufklappen Box zuklappen

Der Verteidiger von einem der Hauptangeklagten sprach zum Prozessauftakt vor Gericht über zwei Stunden lang. Er moniert unter anderem, dass Chatverläufe fehlen würden, und dies, obwohl die Polizei die Mobiltelefone der fünf Angeklagten beschlagnahmt hatte. Er vermutet Fehler bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Vater eines Angeklagten sei Polizist, das werfe Fragen auf, meinte der Verteidiger vor Gericht. Ob der Prozess wegen diesen Kritikpunkten vertagt wird, ist noch nicht klar.

Im Strafverfahren sind eigentlich sechs Männer, aber ein Verfahren wird im Jugendstrafrecht durchgeführt. Dieses ist nicht öffentlich. Bis zu einem Gerichtsurteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird am 11. Juni erwartet.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 27.4.2026, 6:31 Uhr ; 

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