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Lauterkeitskommission urteilt Roger Federer hat auf Social Media keine Schleichwerbung gemacht

Der Tennisstar Roger Federer und das Model Xenia Tchoumitcheva haben nicht unlauter auf den Sozialen Netzwerken geworben. Der Konsumentenschutz kritisiert die Entscheide.

Wie darf man auf sozialen Medien werben? Werbung ist dann unlauter, wenn sie nicht eindeutig als solche erkennbar ist – und lauter, wenn sie sofort als solche zu erkennen sei.

Das sei bei Roger Federer und Influencerin Xenia Tchoumitcheva der Fall, sagt die Lauterkeitskommission: Sie hätten nicht unlauter geworben. Die Selbstregulierungs-Organisation der Werbebranche weist Beschwerden gegen beide Berühmtheiten ab. Die Entscheide liegen «10vor10» vor.

Konsumentenschutz spricht von Chaos

Erhoben hatte die Beschwerden der Schweizer Konsumentenschutz und erhält nun in zwei Fällen eine Abfuhr. «10vor10» konfrontiert den Konsumentenschutz mit den jüngsten Entscheiden. Geschäftsleiterin Sara Stalder sagt dazu: «Nun herrscht ein Chaos, wann Werbung in den sozialen Medien gekennzeichnet werden muss.»

Im Juli hatte die Lauterkeitskommission zwei Beschwerden des Konsumentenschutzes gegen Snowboarder Iouri Podtladtchikov und Mountainbikerin Yolanda Neff gutgeheissen, sie mussten die entsprechenden Posts als Werbung kennzeichnen.

Es braucht Klarheit. Für die Konsumenten - aber auch für die Influencer.
Autor: Sara Stalder Schweizerischer Konsumentenschutz

Stalder kritisiert, die unterschiedlichen Beurteilungen seien nicht nachvollziehbar. Sie fordert, die Lauterkeitskommission müsse jetzt klare Regeln aufstellen: «Es braucht Klarheit. Für die Konsumenten - aber auch für die Influencer.»

Werbung, aber nicht unlauter

Im beanstandeten Post auf Instagram hatte Roger Federer ein Video gepostet, auf dem unter anderem zu sehen war, wie er sich in einer Nahaufnahme ein Stirnband der Marke Uniqlo anzieht.

Im sportlichen Umfeld sei es «bekanntermassen üblich, Markenlogos aus rein kommerziellen Hintergründen zu präsentieren», schreibt die Lauterkeitskommission. Sie kommt in ihrem Entscheid zum Schluss: Beim beanstandeten Post handle es sich «unzweifelhaft um kommerzielle Kommunikation». Und weiter: «Die Beschwerde ist daher abzuweisen».

Auch Tchoumitcheva-Beschwerde abgewiesen

Bei Influencerin Xenia Tchoumitcheva ging es um einen Instagram-Post, auf dem Markenschmuck zu sehen war. Tchoumitcheva sagte, sie habe für den Post nie Geld erhalten. Die Lauterkeitskommission findet: «Der Charakter des Instagram-Accounts der Beschwerdegegnerin ist eindeutig ein kommerzieller.» Daher handle es sich «unzweifelhaft um kommerzielle Kommunikation», die Beschwerde sei abzuweisen.

Modell Xenia Tchoumitcheva sagt, dass Sie für ihren Instagram-Post nie Geld bekommen habe,
Legende: Modell Xenia Tchoumitcheva sagt, dass Sie für ihren Instagram-Post nie Geld bekommen habe, Keystone

Die Lauterkeitskommission will gegenüber «10vor10» nicht Stellung beziehen: Man dürfe sich nicht zu Entscheiden äussern, die noch nicht definitiv seien. Thomas Meier, Mediensprecher der Lauterkeitskommission, sagt: «Die Rekursfrist von 20 Tagen läuft noch. Und auch danach darf die Lauterkeitskommission nur ohne Namensnennung kommunizieren.»

Der Konsumentenschutz will weitere Beschwerden gegen Influencer einreichen – um mehr Klarheit zu erhalten.

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