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Lockerung der Massnahmen Diese Kantone sind strenger als der Bund

Ob Zürich, Freiburg oder Solothurn: Gewisse Kantone stehen bei der Aufhebung der Corona-Massnahmen auf die Bremse.

Der Bund hat die meisten Corona-Massnahmen aufgehoben: National gilt seit Donnerstag nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern, Alters- und Pflegeheimen. Doch den Kantonen steht es frei, strengere Corona-Regeln anzuordnen. Davon machen nun auch einige Gebrauch. Denn: Diesen Kantonen gehen die Schutzmassnahmen zu wenig weit. Eine Übersicht.

In den Kantonen Aargau , den beiden Basel , Bern und Jura müssen Spitex-Mitarbeitende weiterhin Maske tragen. Teilweise gilt die Maskenpflicht zudem auch in Heimen oder betreutem Wohnen.

Appenzell Ausserrhoden: Dieser Kanton hält an den repetitiven Tests in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Behinderteninstitutionen fest.

Bern : Als einziger Kanton kennt Bern weiterhin eine Maskenpflicht in den Gefängnissen.

Freiburg : Die Situation in den Spitälern der Freiburger Spitalgruppe HFR sei «angespannt», wie diese mitteilt. Deshalb gelten dort weiterhin Zugangsbeschränkungen. In den Spitälern der HFR-Gruppe befinden sich noch immer 88 Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Aufgrund dieser Belastung gilt für Besuchende in den HFR-Spitälern nebst der Maskenpflicht nach wie vor die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren. Wie die Spitalgruppe schreibt, brauche es einen Entscheid des Staatsrats, damit die Zertifikatspflicht in Risiko-Institutionen aufgehoben werden könne.

Neuenburg: Der Kanton empfiehlt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, nicht nur im öffentlichen Verkehr eine Maske zu tragen, sondern auch beim Besuch eines Coiffeursalons oder eines Nagelstudios.

Obwalden: Wer in einem Heim oder im Spital einen Besuch abstatten will, braucht ab Freitag kein Zertifikat mehr. Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich aber weiterhin testen lassen. Das Ziel dieser Massnahme sei es, besonders vulnerable Personen besser zu schützen, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Donnerstag mit.

Solothurn : Besuchende von Altersheimen müssen nicht nur eine Maske tragen, sondern auch ihr Zertifikat vorweisen. Die Mitarbeitenden müssen sich genauso wie Spitex-Angestellte regelmässig testen lassen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Weiter braucht es auf der Oberstufe nach wie vor eine Maske – wie lange, ist aber noch offen. Der Kanton kündigt an, die Massnahmen in den nächsten Tagen zu überprüfen.

Zürich : Im bevölkerungsstärksten Kanton müssen Besucherinnen und Besucher von Spitälern und Heimen nach wie vor über ein Covid-Zertifikat oder ein negatives Testergebnis verfügen. Gleiches gilt für die Mitarbeitenden von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen. Es sei wichtig, Heim-Bewohnende sowie Patientinnen und Patienten weiterhin bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen, schreibt der Regierungsrat. Diese Auflage ist bis Ende März befristet. Ende Februar will die Gesundheitsdirektion die Situation neu beurteilen.

Zudem hat der Zürcher Regierungsrat am Freitag entschieden, dass die Maskenpflicht an Zürcher Schulen fällt. Weiterhin benötigen diese aber ein Schutzkonzept, das unter anderem Hygiene- und Lüftungsregeln beinhaltet. Der Regierungsrat hat diese Vorgabe bis 15. April verlängert. Zudem werden in Bildungseinrichtungen wie Sonderschulen, Heimen und Kindergärten, bei denen die regulären Schutzmassnahmen nicht konsequent eingehalten werden können, weiterhin repetitive Tests durchgeführt.

Tagesschau, 16.02.2022, 19:30 Uhr ; 

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