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Lohnschutz Verhandlungen mit EU: Travailsuisse zu Zugeständnissen bereit

  • Der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse akzeptiert eine Kürzung der Anmeldefrist für EU-Unternehmen bei Arbeiten in der Schweiz von acht auf fünf Tage.
  • Gleichzeitig beharrt der Verband auf den Bestimmungen zum Lohnschutz. Es gelte, Alternativen aufzuzeigen, welche den Lohnschutz mindestens halten.
  • Den automatischen Nachvollzug im Rahmen der Personenfreizügigkeit hält der Verband für nicht mehrheitsfähig.
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Aus dem Archiv: Es bleibt kompliziert zwischen Bern und Brüssel
Aus Tagesschau vom 17.06.2022.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 17 Sekunden.

Der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse hat sich mit einer Kürzung der Anmeldefrist für EU-Unternehmen bei Arbeiten in der Schweiz von acht auf fünf Tage unter gewissen Bedingungen einverstanden erklärt. Am Lohnschutz darf sich gemäss ihrem Präsidenten Adrian Wüthrich aber nichts ändern.

Adrian Wüthrich
Legende: Travailsuisse-Präsident Adrian Wüthrich kritisiert den Bundesrat für seine doppelspurige Sondierung nach dem gescheiterten Rahmenabkommen mit der EU. Keystone (Archiv)

Das sagte Wüthrich in einem Interview mit dem «Blick» vom Mittwoch. Wie Mitte-Präsident Gerhard Pfister kritisiert auch er, dass der Bundesrat nach den abgebrochenen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU gleichzeitig in Brüssel und im Inland sondiert. Das habe bereits einmal in die Sackgasse geführt.

Statt die strittigen Punkte im Inland zu klären, bevor die Schweiz wieder in Brüssel vorstellig werde, habe sich der Bundesrat anders entschieden. Er gehe die Lösung nicht vereint an. Die flankierenden Massnahmen für den Lohnschutz seien in gewissen Punkten umstritten. Jetzt gelte es Alternativen aufzuzeigen, welche den Lohnschutz mindestens halten und im Inland auf Akzeptanz stossen.

Nicht überall sind Rechtsanpassungen möglich

Die Schweiz wolle «weder der EU beitreten noch sich mit Nachteilen beladen, die bei uns nie und nimmer mehrheitsfähig wären», erklärte der Travailsuisse-Präsident weiter. Bei gewissen Abkommen könne die Rechtsanpassung an die EU dynamisch erfolgen.

Bei der Personenfreizügigkeit sei der automatische Nachvollzug aber nicht mehrheitsfähig. Die Einwanderung in die Sozialwerke dürfe nicht sein, wer in der Schweiz aber arbeite, müsse geschützt sein.

Es sei falsch gewesen, die Unionsbürgerschaft beim gescheiterten Rahmenabkommen ausser Acht zu lassen. Da hätte die Gefahr einer schleichenden Übernahme bestanden. Mit der Begrenzung auf Arbeitskräfte wäre diese Gefahr ausgeschaltet, sagte Wüthrich.

SRF News, 06.07.2022, 09:00 Uhr;

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