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Kleines «Weihnachtsgeschenk» für Crypto AG
Aus Rendez-vous vom 21.12.2020. Bild: Keystone
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Manipulierte Chiffriergeräte Bundesanwaltschaft stellt Strafverfahren gegen Crypto ein

Während Jahrzehnten hatte die Zuger Firma manipulierte Chiffriergeräte verkauft. Juristische Konsequenzen hat das keine.

Die «Rundschau» und andere Medien hatten im Februar aufgedeckt, dass der deutsche und der US-Geheimdienst bei der Zuger Firma Crypto AG ihre Finger mit im Spiel hatten: Die Crypto AG verkaufte Chiffriergeräte, die so manipuliert waren, dass die beiden Geheimdienste die verschlüsselten Botschaften anderer Staaten mitlesen konnten. Der Aufschrei war gross.

Befürchtet wurde, dass die Machenschaften dieser Firma dem Ruf der neutralen Schweiz schaden könnten. In der Folge reichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige ein. Der Vorwurf: Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz. Und im März beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft bei der Nachfolgefirma Crypto International AG 400 Chiffriergeräte. Ausserdem sistierte der Bund die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.

Es gibt keine Anhaltspunkte für bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht.
Erklärung der Bundesanwaltschaft

Nun folgt die Wende. Die BA stellt das Strafverfahren ein. Doch die Begründung überrascht: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Im Militär- und Nachrichtendienstgesetz hätten hinreichende Gesetzesgrundlagen für das Vorgehen bestanden.

Von Rechtmässigkeit ausgegangen

Beim Strafverfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Crypto International AG manipulierte Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten.

Konkret musste abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleierten und wichtige Informationen falsch deklarierten. Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht».

Die mit dem Export der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass diese Ausfuhr rechtmässig sei. Daher habe die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfügt.

Betroffene Firma nicht erreichbar

Die 400 beschlagnahmten Chiffriergeräte werden der Crypto International AG zurückgegeben. Für die Firma ist das sicher wie ein Weihnachtsgeschenk. Unklar ist jedoch, ob das Geschenk die Firma rettet: Nach der Sistierung der Ausfuhrbewilligung durfte die Crypto International AG keine Chiffriergeräte mehr ins Ausland verkaufen und entliess einen grossen Teil der Angestellten.

Für eine Stellungnahme war die Firma nicht erreichbar.

Rendez-vous, 21.12.2020, 12:30 Uhr

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