Darum geht es: Der Bundesrat hat Eckwerte zur Umsetzung des geplanten Stromabkommens mit der Europäischen Union definiert. So können Haushalte und kleine Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 50 Megawattstunden (MWh) neu ihren Stromlieferanten frei wählen oder weiterhin in der Grundversorgung mit stabilen Preisen bleiben. Bisher lag die Zahl bei 100 MWh, die in der Grundversorgung gefangen war. «Ein Wechsel zurück in die Grundversorgung aus dem freien Markt, wenn man einmal ausgestiegen ist, ist jederzeit möglich», erklärte Bundesrat und Energieminister Alber Rösti an der Medienkonferenz.
Das sagt SRF-EU-Korrespondent Charles Liebherr
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«Die EU könnte wohl auch ohne Stromabkommen mit der Schweiz leben – schliesslich war es die Schweiz, die Verhandlungen darüber aufnehmen wollte. Aber es ist klar: Ein Abkommen mit der Schweiz macht auch in der EU das Stromnetz stabiler und den Strommarkt homogener. Aber dafür müssen für die Schweizer Stromanbieter und Kundinnen dieselben Rechte und Pflichten gelten wie für die in der EU. Und weil das Stromsystem in Europa mit einem Schweizer Mitmachen an Stabilität gewinnt, konnte Brüssel trotzdem einige Sonderwünsche der Schweiz erfüllen.»
Massnahmen zum Schutz der Konsumenten: Der Bundesrat führt zudem Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein. «Für die Preistransparenz wird ein Portal zum Vergleich der Angebote im Markt und in der Grundversorgung zur Verfügung gestellt», so Rösti. «Zudem wird eine Ombudsstelle mit Schlichtungsmöglichkeiten geschaffen.» Mit standardisierten Verträgen will der Bundesrat Transparenz im Strommarkt sicherstellen und Marktmissbrauch verhindern. Zudem müssen sich die Stromlieferanten im freien Markt bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) registrieren und ein Risikomanagement sowie einen Kundendienst in der Schweiz betreiben.
Legende:
50 MWh pro Jahr entsprechen etwa dem zehnfachen Jahresverbrauch eines Durchschnittshaushalts in der Schweiz.
IMAGO / Zoonar
Anforderungen an grosse Stromlieferanten: Stromlieferanten mit mehr als 50'000 Kundinnen und Kunden müssen besondere Bedingungen erfüllen, erklärt Rösti. «Sie müssen sowohl dynamische Stromverträge als auch Verträge mit fixem Preis und fester Laufzeit anbieten.» Mit einem Monitoring wird die EICom die wirtschaftliche Entwicklung des Strommarkts beobachten und während der ersten zehn Jahre nach der Marktöffnung dem Bundesrat darüber Bericht erstatten. Falls nötig, werde es Gegenmassnahmen geben, so Rösti.
Das Stromabkommen mit der EU: Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz ihren Strommarkt für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher öffnet. In der EU ist dies seit 2007 der Fall. Gemäss dem Bundesrat soll das Stromabkommen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie der Vereinfachung des Stromhandels beitragen. Der Schweizer Netzbetreiber wäre mit dem Abkommen in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität eingebunden. Das Abkommen würde auch eine teilweise Liberalisierung des Strommarktes darstellen. Weiter würde sich die Schweiz mit dem Abkommen nicht zu neuen Vorgaben im Umweltrecht verpflichten.
Ab sofort Einsicht in EU-Verträge für Parlamentsmitglieder
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Der Bundesrat hat beschlossen, den Mitgliedern der Eidgenössischen Räte auf Anfrage Einsicht in die mit der EU ausgehandelten Abkommenstexte zu gewähren. Er trage damit dem «ausserordentlichen parlamentarischen Interesse an diesem Dossier» Rechnung, teilte die Bundeskanzlei mit.
Bereits Mitte April wurde den Ratsmitgliedern des sogenannten Sounding Boards der Projektorganisation «Beziehungen Schweiz-EU» Einsicht in die Vertragstexte gewährt. Weil diesem Gremium auch Mitglieder der Bundesversammlung angehören, sei dies teilweise als Ungleichbehandlung wahrgenommen worden. Die Verwaltung hatte darum den vertraulichen Zugang auf zwei Mitglieder pro Fraktion der Bundesversammlung erweitert.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hatte kürzlich den Bundesrat aufgefordert, allen Ratsmitgliedern Einsicht zu gewähren.
Laut dem Bundesrat «besteht keine Verpflichtung, die Abkommenstexte zu diesem Zeitpunkt offenzulegen». Angesichts des grossen parlamentarischen Interesses habe der Bundesrat aber nun entschieden, dem Parlament auf Anfrage ab sofort Einsicht in die Vertragstexte zu gewähren. Diese Einsichtnahme erfolge auf einer vertraulichen Basis in einem Sitzungszimmer beim Aussendepartement EDA. Wer davon Gebrauch mache, unterstehe der Geheimhaltungspflicht gemäss Amtsgeheimnis.
So geht es weiter: Mit verschiedenen Anspruchsgruppen, darunter die Strombranche, Kantone, Städte, Gemeinden, Sozialpartner, Konsumentenschutz- und Umweltschutzorganisationen, wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) weitere Gespräche führen. Diese «Stakeholder» wurden schon während der Verhandlungen eingebunden. Bis Ende November soll das Departement von Albert Rösti den Bundesrat über den Inhalt informieren. Das Stromabkommen wird gemeinsam mit den weiteren neu ausgehandelten EU-Verträgen im Parlament diskutiert. Anschliessend kann sich auch das Volk dazu äussern.
Schweiz soll ab 2027 fünf neue Reservekraftwerke erhalten
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Ab 2027 sollen in der Schweiz fünf neue Reservekraftwerke den Betrieb aufnehmen und dazu beitragen, die Stromversorgung im Winter zu sichern. Der Bund hat fünf Projekten mit einer Leistung von zusammen 583 Megawatt den Zuschlag erteilt. Die Anlagen befinden sich in den Kantonen Wallis, Aargau und Basel-Landschaft. Die Verträge für die drei bestehenden Reservekraftwerke in Birr AG, Cornaux NE und Monthey VS mit einer Leistung von 336 Megawatt laufen am Ende des Frühlings 2026 aus. Der Bundesrat liess sich am Mittwoch über den Stand der Arbeiten für ihren Ersatz informieren.
Die aus acht Angeboten mit einer Gesamtleistung von gut 1000 Megawatt ausgewählten fünf Projekte – alle mit CO2-neutralem Brennstoff – können zwischen 2027 und 2030 in Betrieb gehen. Eines befindet sich in Monthey VS, betrieben von Cimo. Weiter sind es die Anlagen Sisslerfeld 1 (Getec) und 2 (Sidewinder) in Eiken AG, eine Anlage in Stein AG (Getec) und das Reservekraftwerk Auhafen der Axpo in Muttenz BL.
Die Kapazität der fünf Reserveanlagen entspricht der von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) empfohlenen Stromreserve. Die Kosten für die Stromreserve werden wie bisher den Verbraucherinnen und Verbrauchern verrechnet, über den Netznutzungstarif und gemäss dem Stromverbrauch.
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