Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sieht die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative in der vorliegenden Form als realistisch an. In der nun anstehenden Verordnungsgebung zum angepassten Ausländergesetz möchten die Kantone gerne mitarbeiten, sagt Jean-Michel Cina, Präsidenten der KdK im Interview.
SRF News: Was halten die Kantone von dieser Umsetzung?
Jean-Michel Cina: Wir haben in den Kantonen eine erste Einschätzung gemacht und können festhalten, dass diese Lösung für die Kantone einen gangbaren Weg darstellt. Wir hatten uns drei Ziele gesetzt: Wir wollten erstens eine Lösung, die mit dem Personenfreizügigkeits-Abkommen vereinbar ist.
Zweitens wollten wir, dass den spezifischen Eigenheiten der Kantone Rechnung getragen wird. Zum Teil hat man dieses Anliegen auch aufgenommen. Und drittens wollten wir keine übermässige Bürokratie. Das wurde erreicht, namentlich durch den Wegfall der Begründungspflicht [für Arbeitgeber bei Absagen].
Im Frühling wollten die Kantone aber eigentlich etwas viel Strengeres, nämlich eine Schutzklausel. Sind Sie jetzt nicht frustriert?
Es ist schon klar, das Gesetz ist etwas unverbindlicher und weniger präzis formuliert. Deshalb ist es jetzt auch wichtig, wie die Verordnungen des Bundesrats konkret erlassen werden.
Was wünschen sich die Kantone dabei konkret?
Konkret möchten wir natürlich in diese Verordnungs-Arbeiten einbezogen werden. Denn wie so oft steckt der Teufel im Detail. Es gibt etwa eine Bestimmung, die aus Sicht der Kantone konkretisiert werden muss: Das Parlament hat beschlossen, dass man die Bedürfnisse der Wirtschaftsregionen aufnehmen soll.
Jetzt geht es darum, dass der Begriff Wirtschaftsregion in der Verordnung klar definiert wird. Wir hätten uns gewünscht, dass man zum Beispiel sagt, eine Wirtschaftsregion ist kantonal oder umfasst zwei Kantone. Die Kantone haben natürlich ein Interesse, dass dieser Raum eng gezogen wird und nicht mehrere Kantone umfasst.
Warum ist das so wichtig?
Das ist wichtig, um jenen Regionen Antworten zu geben, die ein spezifisches Problem haben. Dort, wo etwa in einer Branche eine höhere Arbeitslosigkeit herrscht. Solche Situationen sind nicht in der ganzen Schweiz überall gleich.
Einige Kantone machen die Dinge anders oder gestalten sie strenger als andere. Wird das nun weiterhin möglich sein?
Da habe ich Bedenken. Bei einer eidgenössischen Gesetzgebung wird der Rahmen festgelegt. Die Frage stellt sich nun: Gibt es in der Verordnung bei den Begriffsbestimmungen noch Spielraum für unterschiedliche Lösungen? Hier handelt es sich um das konkretisierte Ausländergesetz, und der Spielraum wird im Gesetz definiert.
Es muss aber ein zentrales Anliegen sein, dass die einzelnen Kantone weiterhin Spielraum haben?
Selbstverständlich im Rahmen des Gesetzes. Wir wollen diesen Spielraum im Rahmen der Verordnungsgebung ausnutzen und uns einbringen, so dass sie auf unterschiedliche Situationen unterschiedliche Antworten zulässt. Aber der gesetzliche Rahmen ist jetzt gegeben.
Das Gespräch führte Sarah Nowotny.