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Massentests und Masken So verschieden sind die Massnahmen an Deutschschweizer Schulen

Einheitliche Empfehlungen für den Umgang mit Covid-19 gibt es in der Schweiz nicht. Das ist die Übersicht der kantonalen Alleingänge.

Aargau:

Coronatests:

  • Seit dem 16. August wird an Aargauer Schulen wieder repetitiv getestet. Gestartet wurde das Ganze im Mai.

Masken:

  • Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule können auf dem Schulareal und in den Innenräumen freiwillig eine Gesichtsmaske tragen.
  • In mehrklassigen Abteilungen, in denen Schülerinnen und Schüler der 5. oder 6. Klasse anwesend sind, haben alle Schülerinnen und Schüler der Abteilung eine Maske zu tragen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse gilt in den Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräumen) eine Maskentragpflicht.
  • Die Schülerinnen und Schüler können auf dem Schulareal freiwillig eine Gesichtsmaske tragen.

Appenzell-Ausserrhoden:

Coronatests:

  • Der Regierungsrat empfiehlt präventives Testen in den Schulen.
  • Bislang machen rund vier der 20 Gemeinden mit. Nach den Herbstferien soll es etwa die Hälfte sein.

Masken:

  • Wenn eine Ansammlung von positiven Fällen entsteht, wird in der betroffenen Klasse eine obligatorische Maskenpflicht verordnet.

Basel-Stadt und Basel-Land:

Coronatests:

  • Beide Kantone setzten auf breites Testen an den Schulen
  • Alle SchülerInnen – ausser die Eltern verbieten es – werden einmal wöchentlich getestet.

Masken:

  • Keine Maskenpflicht
  • Wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen der Maske während des Unterrichts empfohlen.

Bern:

Coronatests:

  • Keine Massentests in der Volksschule (Unter- und Oberstufe)
  • Bei einem Corona-Ausbruch in einer Klasse werden in der Volksschule wie auch in den Mittel- und Berufsschulen die Schülerinnen und Schüler getestet. (Ausbruchstesten)

Masken:

  • Keine Maskenpflicht in der Volksschule (Unter- und Oberstufe)
  • Ab 5. Klasse: Wenn ein Kind positiv getestet wurde, gilt für seine Klasse während sieben Tagen Maskenpflicht.
  • Wenn in einem Drittel der Klassen positive Fälle gemeldet werden, gilt für die ganze Schule (ab 5. Klasse) für 7 Tage Maskenpflicht.
  • In den Mittel- und Berufsschulen gilt seit dem 20. September eine Maskentragpflicht (auch während dem Unterricht)

Freiburg:

Coronatests:

  • In der Oberstufe werden bis zu den Herbstferien Massentests durchgeführt.

Masken:

  • Keine Maskenpflicht in der Volksschule, Mittelschulen und Berufsschulen

Weitere Massnahmen:

  • Es gilt eine Impfempfehlung (in Berufs- und Mittelschulen)

Glarus:

Coronatests:

  • Der Kanton setzt auf Massentests. Alle Schulen beteiligen sich an den freiwilligen präventiven Schultestungen.

Masken:

  • Keine Maskenpflicht

Graubünden:

Coronatests:

  • Graubünden ist weiterhin an den freiwilligen repetitiven Schultestungen dran, diese sollen bis Frühling 2022 weitergeführt werden. Alle 146 Schulen nehmen daran teil.

Masken:

  • Eine Maskenpflicht gibt es in den Bündner Volksschulen nicht mehr.
  • Wo der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen oder eine Plexiglastrennscheibe zu installieren.
  • Bei Elterngesprächen, Besuchen von externen Referentinnen und Referenten, müssen die Erwachsenen in Innenräumen Maske tragen.

Luzern:

Coronatests:

  • An den Sekundarschulen werden wöchentlich Reihentestungen durchgeführt.

Masken:

  • Maskentragepflicht ab der 5. Primarklasse und in der Oberstufe. Dies für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen.
  • Sitzungen müssen in grossen Räumen stattfinden und bei Elterngesprächen gilt Maskenpflicht.

Nidwalden:

Coronatests:

  • Sämtliche Schulen sind verpflichtet, repetitives Testen mittels PCR-Speicheltests anzubieten.

Masken:

  • An den Schulen besteht keine Maskenpflicht, es gelten jedoch weiterhin der Situation angepasste Schutzkonzepte.

Obwalden:

Coronatests:

  • Es gibt Schulen, die regelmässig testen – das sind aber nicht alle. Alle haben aber die Möglichkeit dazu.

Masken:

  • An den Schulen besteht keine Maskenpflicht, es gelten jedoch weiterhin Schutzkonzepte (Hygieneregeln, Abstand)

St. Gallen:

Coronatests:

  • Jeder Schulträger erlässt ein lokales Schutzkonzept.

Masken:

  • Seit 13. September gilt eine Maskenpflicht für Oberstufenschülerinnen und -schüler und für alle Lehrpersonen und weitere Erwachsene im Schulgebäude ungeachtet ihres Impfstatus.
  • Die Maskenpflicht ist befristet bis zwei Wochen nach den Herbstferien, also bis zum 7. November.

Schaffhausen:

Coronatests:

  • Es werden wöchentlich repetitive Massentests in den Schulen der Sekundarstufe I und II durchgeführt.
  • Auch die Primarschulen sollen administrativ und organisatorisch für die Durchführung von repetitiven Tests vorbereitet werden.

Masken:

  • In der Primarschule herrscht keine Maskenpflicht.
  • Ab Stufe Sekundarschule I gibt es eine generelle Maskentragpflicht, ausser in Aussenräumen und beim Sportunterricht.

Weitere Massnahmen:

  • Stündliches und richtiges Lüften des Klassenzimmers und aller zusätzlich benutzten Räumlichkeiten ist Pflicht. Die Hygienemassnahmen bleiben in Kraft.

Schwyz:

Coronatests:

  • Schulen sind aufgefordert, regelmässig zu testen. Sie können sich für das repetitive Testen anmelden.

Masken:

  • Keine Maskenpflicht an den Schulen. Lehrer müssen Masken tragen, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Solothurn:

Coronatests:

  • Der Kanton führt Massentests in Schulen und Kindertagesstätten durch.

Masken:

  • Keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Oberstufe.
  • Lehrpersonen müssen im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern ebenfalls keine Masken tragen.
  • Es liegt in der Kompetenz der Schulleitung zu entscheiden, ob im Lehrerzimmer, bei Sitzungen, Weiterbildungen etc. die Distanzen ausreichend sind oder ob Masken getragen werden müssen.
  • Wenn sich Drittpersonen (Eltern) in der Schule aufhalten, müssen die Erwachsenen eine Maske tragen.
  • Seit dem 13. September gilt an den kantonalen Schulen ab Sekundarstufe II Maskenpflicht.

Thurgau:

Coronatests:

  • Der Regierungsrat prüft flächendeckende präventive Tests an Schulen.

Masken:

  • Lehrpersonen und Schulpersonal in der Volksschule (Unterstufe): Für alle Erwachsenen gilt in den Schulgebäuden und während des Unterrichts eine Maskentragpflicht.
  • In Unterrichtsräumen und -situationen der Volksschule, in denen der Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird, keine Personenbewegungen stattfinden und die gut belüftet werden, kann auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sind von der Maskentragpflicht ausgenommen.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Sekunderstufe 1 besteht eine Maskentragpflicht in den Schulgebäuden, auch während des Unterrichts.
  • In Unterrichtsräumen und -situationen der Primarstufe, in denen der Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird, keine Personenbewegungen stattfinden und die gut belüftet werden, kann auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden.

Uri:

Coronatests:

  • Repetitive Tests: Seit 6. September müssen die Schulen aller Stufen den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an repetitiven Tests ermöglichen.

Masken:

  • Keine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler.
  • Maskentragpflicht für alle erwachsenen Personen in den Schulgebäuden der Volksschule.

Wallis:

Coronatests:

  • In der Unterstufe werden Schulklassen ab dem zweiten positiven Coronafall getestet.
  • In der Oberstufe werden Massentests durchgeführt.

Masken:

  • In der Unterstufe und Oberstufe herrscht keine Maskentragpflicht.
  • Wer in der Oberstufe Tests ablehnt, muss Maske tragen.
  • Kein Tragen von Masken für geimpfte und/oder während den letzten sechs Monaten genesene Personen in Mittel- und Berufsschulen

Weitere Massnahmen:

  • Es herrscht eine Impfempfehlung (in Berufs- und Mittelschulen)

Zug:

Coronatests:

  • Wöchentliche Reihentests ab der 4. Primarklasse bis und mit Sekundarstufe 2

Masken:

  • Keine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler

Zürich:

Coronatests:

  • Der Kanton empfiehlt den Schulen dringend, repetitiv zu testen, nicht zuletzt, weil damit Quarantäne-Lockerungen verbunden sind.
  • Die Schulen entscheiden aber selbst, wie sie das Test-Regime fahren.

Masken:

  • Die Maskenpflicht in Aussenräumen ist aufgehoben. In Innenräumen wird sie Schülern ab der 4. Primarklasse und Erwachsenen empfohlen.
  • Eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.

Weitere Massnahmen:

  • Jede Schule muss ein Schutzkonzept verabschieden, einreichen und umsetzen. Ein solches Schutzkonzept kann von Schule zu Schule leicht variieren.
  • Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler mit Covid-19 angesteckt haben, müssen andere Schüler, die engen Kontakt hatten, in Quarantäne.

Keine Angaben zu Genf, Jura, Waadt, Neuenburg, Tessin und Appenzell-Innerrhoden

10vor10, 21.09.2021, 21:50 Uhr ; 

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