Aargau:
Coronatests:
- Seit dem 16. August wird an Aargauer Schulen wieder repetitiv getestet. Gestartet wurde das Ganze im Mai.
Masken:
- Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule können auf dem Schulareal und in den Innenräumen freiwillig eine Gesichtsmaske tragen.
- In mehrklassigen Abteilungen, in denen Schülerinnen und Schüler der 5. oder 6. Klasse anwesend sind, haben alle Schülerinnen und Schüler der Abteilung eine Maske zu tragen.
- Für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse gilt in den Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräumen) eine Maskentragpflicht.
- Die Schülerinnen und Schüler können auf dem Schulareal freiwillig eine Gesichtsmaske tragen.
Appenzell-Ausserrhoden:
Coronatests:
- Der Regierungsrat empfiehlt präventives Testen in den Schulen.
- Bislang machen rund vier der 20 Gemeinden mit. Nach den Herbstferien soll es etwa die Hälfte sein.
Masken:
- Wenn eine Ansammlung von positiven Fällen entsteht, wird in der betroffenen Klasse eine obligatorische Maskenpflicht verordnet.
Basel-Stadt und Basel-Land:
Coronatests:
- Beide Kantone setzten auf breites Testen an den Schulen
- Alle SchülerInnen – ausser die Eltern verbieten es – werden einmal wöchentlich getestet.
Masken:
- Keine Maskenpflicht
- Wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen der Maske während des Unterrichts empfohlen.
Bern:
Coronatests:
- Keine Massentests in der Volksschule (Unter- und Oberstufe)
- Bei einem Corona-Ausbruch in einer Klasse werden in der Volksschule wie auch in den Mittel- und Berufsschulen die Schülerinnen und Schüler getestet. (Ausbruchstesten)
Masken:
- Keine Maskenpflicht in der Volksschule (Unter- und Oberstufe)
- Ab 5. Klasse: Wenn ein Kind positiv getestet wurde, gilt für seine Klasse während sieben Tagen Maskenpflicht.
- Wenn in einem Drittel der Klassen positive Fälle gemeldet werden, gilt für die ganze Schule (ab 5. Klasse) für 7 Tage Maskenpflicht.
- In den Mittel- und Berufsschulen gilt seit dem 20. September eine Maskentragpflicht (auch während dem Unterricht)
Freiburg:
Coronatests:
- In der Oberstufe werden bis zu den Herbstferien Massentests durchgeführt.
Masken:
- Keine Maskenpflicht in der Volksschule, Mittelschulen und Berufsschulen
Weitere Massnahmen:
- Es gilt eine Impfempfehlung (in Berufs- und Mittelschulen)
Glarus:
Coronatests:
- Der Kanton setzt auf Massentests. Alle Schulen beteiligen sich an den freiwilligen präventiven Schultestungen.
Masken:
- Keine Maskenpflicht
Graubünden:
Coronatests:
- Graubünden ist weiterhin an den freiwilligen repetitiven Schultestungen dran, diese sollen bis Frühling 2022 weitergeführt werden. Alle 146 Schulen nehmen daran teil.
Masken:
- Eine Maskenpflicht gibt es in den Bündner Volksschulen nicht mehr.
- Wo der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen oder eine Plexiglastrennscheibe zu installieren.
- Bei Elterngesprächen, Besuchen von externen Referentinnen und Referenten, müssen die Erwachsenen in Innenräumen Maske tragen.
Luzern:
Coronatests:
- An den Sekundarschulen werden wöchentlich Reihentestungen durchgeführt.
Masken:
- Maskentragepflicht ab der 5. Primarklasse und in der Oberstufe. Dies für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen.
- Sitzungen müssen in grossen Räumen stattfinden und bei Elterngesprächen gilt Maskenpflicht.
Nidwalden:
Coronatests:
- Sämtliche Schulen sind verpflichtet, repetitives Testen mittels PCR-Speicheltests anzubieten.
Masken:
- An den Schulen besteht keine Maskenpflicht, es gelten jedoch weiterhin der Situation angepasste Schutzkonzepte.
Obwalden:
Coronatests:
- Es gibt Schulen, die regelmässig testen – das sind aber nicht alle. Alle haben aber die Möglichkeit dazu.
Masken:
- An den Schulen besteht keine Maskenpflicht, es gelten jedoch weiterhin Schutzkonzepte (Hygieneregeln, Abstand)
St. Gallen:
Coronatests:
- Jeder Schulträger erlässt ein lokales Schutzkonzept.
Masken:
- Seit 13. September gilt eine Maskenpflicht für Oberstufenschülerinnen und -schüler und für alle Lehrpersonen und weitere Erwachsene im Schulgebäude ungeachtet ihres Impfstatus.
- Die Maskenpflicht ist befristet bis zwei Wochen nach den Herbstferien, also bis zum 7. November.
Schaffhausen:
Coronatests:
- Es werden wöchentlich repetitive Massentests in den Schulen der Sekundarstufe I und II durchgeführt.
- Auch die Primarschulen sollen administrativ und organisatorisch für die Durchführung von repetitiven Tests vorbereitet werden.
Masken:
- In der Primarschule herrscht keine Maskenpflicht.
- Ab Stufe Sekundarschule I gibt es eine generelle Maskentragpflicht, ausser in Aussenräumen und beim Sportunterricht.
Weitere Massnahmen:
- Stündliches und richtiges Lüften des Klassenzimmers und aller zusätzlich benutzten Räumlichkeiten ist Pflicht. Die Hygienemassnahmen bleiben in Kraft.
Schwyz:
Coronatests:
- Schulen sind aufgefordert, regelmässig zu testen. Sie können sich für das repetitive Testen anmelden.
Masken:
- Keine Maskenpflicht an den Schulen. Lehrer müssen Masken tragen, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Solothurn:
Coronatests:
- Der Kanton führt Massentests in Schulen und Kindertagesstätten durch.
Masken:
- Keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Oberstufe.
- Lehrpersonen müssen im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern ebenfalls keine Masken tragen.
- Es liegt in der Kompetenz der Schulleitung zu entscheiden, ob im Lehrerzimmer, bei Sitzungen, Weiterbildungen etc. die Distanzen ausreichend sind oder ob Masken getragen werden müssen.
- Wenn sich Drittpersonen (Eltern) in der Schule aufhalten, müssen die Erwachsenen eine Maske tragen.
- Seit dem 13. September gilt an den kantonalen Schulen ab Sekundarstufe II Maskenpflicht.
Thurgau:
Coronatests:
- Der Regierungsrat prüft flächendeckende präventive Tests an Schulen.
Masken:
- Lehrpersonen und Schulpersonal in der Volksschule (Unterstufe): Für alle Erwachsenen gilt in den Schulgebäuden und während des Unterrichts eine Maskentragpflicht.
- In Unterrichtsräumen und -situationen der Volksschule, in denen der Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird, keine Personenbewegungen stattfinden und die gut belüftet werden, kann auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sind von der Maskentragpflicht ausgenommen.
- Für Schülerinnen und Schüler der Sekunderstufe 1 besteht eine Maskentragpflicht in den Schulgebäuden, auch während des Unterrichts.
- In Unterrichtsräumen und -situationen der Primarstufe, in denen der Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird, keine Personenbewegungen stattfinden und die gut belüftet werden, kann auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden.
Uri:
Coronatests:
- Repetitive Tests: Seit 6. September müssen die Schulen aller Stufen den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an repetitiven Tests ermöglichen.
Masken:
- Keine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler.
- Maskentragpflicht für alle erwachsenen Personen in den Schulgebäuden der Volksschule.
Wallis:
Coronatests:
- In der Unterstufe werden Schulklassen ab dem zweiten positiven Coronafall getestet.
- In der Oberstufe werden Massentests durchgeführt.
Masken:
- In der Unterstufe und Oberstufe herrscht keine Maskentragpflicht.
- Wer in der Oberstufe Tests ablehnt, muss Maske tragen.
- Kein Tragen von Masken für geimpfte und/oder während den letzten sechs Monaten genesene Personen in Mittel- und Berufsschulen
Weitere Massnahmen:
- Es herrscht eine Impfempfehlung (in Berufs- und Mittelschulen)
Zug:
Coronatests:
- Wöchentliche Reihentests ab der 4. Primarklasse bis und mit Sekundarstufe 2
Masken:
- Keine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler
Zürich:
Coronatests:
- Der Kanton empfiehlt den Schulen dringend, repetitiv zu testen, nicht zuletzt, weil damit Quarantäne-Lockerungen verbunden sind.
- Die Schulen entscheiden aber selbst, wie sie das Test-Regime fahren.
Masken:
- Die Maskenpflicht in Aussenräumen ist aufgehoben. In Innenräumen wird sie Schülern ab der 4. Primarklasse und Erwachsenen empfohlen.
- Eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.
Weitere Massnahmen:
- Jede Schule muss ein Schutzkonzept verabschieden, einreichen und umsetzen. Ein solches Schutzkonzept kann von Schule zu Schule leicht variieren.
- Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler mit Covid-19 angesteckt haben, müssen andere Schüler, die engen Kontakt hatten, in Quarantäne.
Keine Angaben zu Genf, Jura, Waadt, Neuenburg, Tessin und Appenzell-Innerrhoden