Etwa fünf Prozent der Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Haustier dabei, schätzt der Bund. Das heisst, etwa 650 Hunde und Katzen sind schon in die Schweiz gekommen. Bisher mussten sie nach der Ankunft in Quarantäne.
Jetzt sollen die Geflüchteten ihre Tiere nicht mehr abgeben müssen, sagt Doris Schneeberger, Tierärztin und Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). «Das BLV hat mit den kantonalen Veterinärbehörden lange diskutiert, hat das Risiko abgewägt und diese Entscheidung so getroffen.»
Leinenpflicht und Hausarrest
Neu müssen die Tiere zu einem Tierarzt – und dann müssen Hunde 120 Tage an der Leine geführt werden. Katzen dürfen in dieser Zeit das Haus nicht verlassen.
Noch in den 90er Jahren hat die Schweiz einen langen Kampf gegen die Tollwut geführt. Mittlerweile ist sie ausgerottet. Dass jetzt trotzdem auf die Quarantäne verzichtet wird, sei ein vertretbares Risiko, heisst es beim Bund. Ungeimpfte Tiere könnten auch hier noch geimpft werden.
Hinweis auf Merkblätter
Deshalb sei es wichtig, dass nun alle Tiere zu einem Tierarzt gebracht würden, sagt Schneeberger. « Die Merkblätter werden an der Grenze oder in den Bundesasylzentren verteilt. Wichtig ist auch, dass Privatpersonen, welche Flüchtlinge aufnehmen, informiert sind. Auch sie können die Flüchtenden auf diese Weisungen hinweisen.»
Wenn sich die Geflüchteten an diese Vorgaben halten, können sie ihre Tiere bei sich behalten. Und für die Schweiz besteht trotzdem keine erhöhte Gefahr durch Tollwut.