- Die Gerichtskommission hat mitgeteilt, dass sie ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet. Dies wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung.
- Zuvor musste sich Lauber der parlamentarischen Gerichtskommission stellen.
- Es geht um den Vorwurf, der Bundesanwalt habe in der Fifa-Affäre seine Amtspflichten verletzt.
Gemäss Artikel ihren Handlungsgrundsätzen in Verbindung mit dem Strafbehördenorganisationsgesetz eröffnet die Gerichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die betreffende Person ihre Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt hat. Oder wenn sie die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren hat.
Lauber, der die Vorwürfe gegen ihn von Anfang an bestritt, verweist seit Monaten auf ein fehlendes gerichtliches Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wird voraussichtlich in den nächsten Monaten einen Entscheid treffen. Dieses Urteil könnte Lauber später ans Bundesgericht weiterziehen.
Urteil aus St. Gallen abwarten
Die Kommission entschied sich mit 13 zu 4 Stimmen für ein Verfahren, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Minderheit war der Ansicht, dass vor dem Entscheid über die Verfahrenseröffnung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden sollte.
Betreffend der Vorwürfe der AB-BA (Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft) will die Kommission das Urteil aus St. Gallen analysieren. Ausserdem will sie weitere Punkte abklären, die nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind.
Antrag wohl im Herbst
Wird die Gerichtskommission Michael Lauber zum Rücktritt bewegen? Die Gerichtskommission habe nicht die Aufgabe, dies zu tun, so Gerichtskommissionspräsident Andrea Caroni auf die Frage, ob Michael Lauber als Bundesanwalt noch tragbar sei.
Stelle sich am Ende heraus, dass Michael Lauber seine Amtspflichten tatsächlich vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, will die Kommission der Bundesversammlung einen Antrag auf Amtsenthebung stellen. Kommt sie hingegen zum gegenteiligen Schluss, wird das Verfahren eingestellt.
Für die Sommersession könne noch kein Antrag gestellt werden, sagte Caroni. Er sei zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen den Fall beförderlich behandeln werden. Fix auf eine Agenda festgelegt habe sich die Kommission nicht. Sie werde einfach vorwärts machen.
13 Kommentare
Sie sind angemeldet als Who ? (whoareyou) (abmelden)
Kommentarfunktion deaktiviert
Uns ist es wichtig, Kommentare möglichst schnell zu sichten und freizugeben. Aktuell sind keine Kommentare unter diesem Artikel mehr möglich.