Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Nach Tragödie in Crans-Montana Opferanwälte machen Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe

Die Kritik: Die Staatsanwaltschaft sei in der Beweissicherung zu wenig konsequent und respektiere das Gesetz nicht.

Was in der Silversternacht in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana passiert ist und wer wofür die Verantwortung trägt, muss die Walliser Staatsanwaltschaft klären. Von ihrer Arbeit hängt ab, ob die Strafjustiz in den nächsten Jahren erlittenes Leid zumindest ein wenig mindern kann.

Opferanwälte machen der Staatsanwaltschaft bereits schwere Vorwürfe. Sie monieren, die Staatsanwaltschaft sei in der Beweissicherung zu wenig konsequent und respektiere das Gesetz nicht.

Die Opferanwälte haben kein Recht, bei den Befragungen dabei zu sein, um eigene Fragen zu stellen.
Autor: Romain Jordan Vertreter der Opferfamilien

Der Genfer Anwalt Romain Jordan vertritt mehrere Opferfamilien. Er sagt, die Familien hätten nur eine Bitte gehabt: «Sie fordern, dass alle Verantwortlichkeiten geklärt werden, damit sich eine solche Tragödie nie mehr wiederholt.» Dafür soll auch Anwalt Jordan sorgen.

Doch der Genfer ist schockiert, wie die Strafuntersuchung angelaufen ist, wie er im Westschweizer Fernsehen ausführte. Die Staatsanwaltschaft habe mit Zeugenbefragungen begonnen. «Doch die Opferanwälte haben kein Recht, bei den Befragungen dabei zu sein, um eigene Fragen zu stellen.» Die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, dass zu Einvernahmen nur die Angeschuldigten zugelassen seien, so Jordan.

Gemeinde geht in Offensive

Im Strafverfahren gibt es aktuell offiziell zwei Angeschuldigte: Das Ehepaar, das die Bar «Le Constellation» und weitere Lokale führt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen «fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst» vor.

Gegen Gemeindevertreter von Crans-Montana, darunter Gemeindepräsident Nicolas Féraud, gibt es offiziell keine strafrechtlichen Vorwürfe. Féraud informierte am Dienstag an einer Medienkonferenz, er habe am Wochenende der Staatsanwaltschaft ein selbst erstelltes, 60-seitiges Dossier zur Bar «Le Constellation» übergeben.

Auch das irritiert Anwalt Jordan. Es sei nicht dasselbe, sich Informationen liefern zu lassen und die Informationen im Rahmen einer Hausdurchsuchung selbst herauszuholen. Es bestehe das Risiko, dass Absprachen getroffen und Beweismittel vernichtet würden.

Alain Macaluso, Strafrechtsprofessor an der Universität Lausanne, teilt Jordans Haltung: «Die Staatsanwaltschaft hätte sofort mit Hausdurchsuchungen Beweismittel wie Handys sichern müssen.» Von den Beweismitteln hänge ab, gegen wen die Staatsanwaltschaft Anklage erhebe, welche Strafen sie fordere und von Gerichten ausgesprochen würden und auch welche Verjährungsfristen gelten.

Juristische Auseinandersetzung um Strafuntersuchung

Die Walliser Staatsanwaltschaft schrieb auf Anfrage vom Westschweizer Fernsehen, für eventuelle Hausdurchsuchungen gelte das Untersuchungsgeheimnis. Zudem seien die Opferanwälte nicht zu den Befragungen zugelassen, um die ruhige Atmosphäre der Einvernahmen nicht zu stören und die Weitergabe von Informationen an die Medien zu vermeiden.

Soweit die Argumente der Walliser Staatsanwaltschaft. Unvermeidbar scheint, dass die Strafuntersuchung nun selbst zum Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung werden wird.

Rendez-vous, 07.01.2026, 12:30 Uhr; noes

Meistgelesene Artikel