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Nach zwei Abstürzen Wer will noch mit der 737 MAX 8 fliegen?

Die Schweiz kann nicht verbieten, dass mit den Unglücksmaschinen einheimische Flughäfen angeflogen werden.

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Aus dem Archiv: Aviatik-Experte zeigt sich besorgt
Aus Tagesschau vom 10.03.2019.
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Es herrscht Verunsicherung. Wie eine Umfrage von SRF News bei seinen Nutzern ergibt, würden derzeit mehr als zwei Drittel nicht in eine 737 MAX 8 von Boeing steigen. Eine solche Maschine ist am Sonntag kurz nach dem Start in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba abgestürzt – aus noch nicht bekannten Gründen. Es ist der zweite Vorfall mit der neuen Boeing-Maschine des Typs.

Wie wahrscheinlich ist es aber, dass man am Flughafen Zürich oder Basel in eine solche Boeing steigt? Eher selten. Denn keine Schweizer Fluggesellschaft hat die besagte Maschine in ihrer Flotte. Und es gibt auch keine Airline, die den Flughafen regelmässig mit einer Boeing 737 MAX 8 anfliegt, wie Philipp Bircher von der Medienstelle des Flughafens Zürich gegenüber SRF News sagt.

TUI nimmt Maschinen nicht aus dem Verkehr

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Nach dem Flugzeugabsturz in Äthiopien lässt TUI seine Maschinen des betroffenen Typs Boeing 737 Max 8 weiter fliegen. «Wir stehen in engem Kontakt mit dem Hersteller Boeing und werden mit dem Hersteller die Situation bewerten», sagt Tuifly-Sprecher Aage Dünhaupt gegenüber SRF News. «Wir haben bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht.»

Zur Flotte des weltgrössten Reisekonzerns TUI gehören mittlerweile 15 Jets dieses Typs, die in Grossbritannien und den Benelux-Staaten im Einsatz sind. Die Airline bedient auch den Flughafen Basel, doch Maschinen des Unglücks-Typs kommen auf dieser Strecke nicht zum Einsatz, wie Dünhaupt weiter erklärte.

Die polnische LOT und die Turkish Airlines landen rund einmal im Monat mit der ins Visier geratenen Maschine in Zürich.

Bestimmen kann nur die nationale Luftfahrbehörde

Und wenn eine der Airlines in den nächsten Tagen mit einer Boeing 737 MAX 8 den Flughafen Zürich anfliegen will? Das kann man nicht untersagen, denn allfällige Verbote eines bestimmten Maschinentyps seien nicht Sache des Flughafens, sondern der entsprechenden Aufsichtsbehörde, also in diesem Fall des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Bazl, wie Bircher erklärt.

Doch auch das Bazl kann ein Flugverbot nur für in der Schweiz registrierte Maschinen aussprechen. «Sollten sich Vorfälle bei Flugzeugen häufen, dann würde zum Beispiel die US-Luftfahrtbehörde FAA oder der EASA aktiv», erklärt Christian Schubert, Mediensprecher des Bazl.

In Form einer «Emergency Airworthiness Directive» – einer dringlichen Lufttüchtigkeitsanweisung – weisen sie in diesem Fall nationale Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften an, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Diese können technischer oder operativen Natur sein, aber auch die Schulung des Flugpersonals betreffen. Sprich: Ein Verbot gälte auch für die Schweiz. Eine solche Direktive ist aber laut Schubert noch nicht eingegangen.

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