Förster, Schreinerinnen und Gärtner: Sie dürfen seit dieser Woche wieder im Restaurant zu Mittag essen. Der Bundesrat hat den Kantonen erlaubt, diesbezüglich die Corona-Regeln zu lockern. Viele Kantone nutzen diese neue Freiheit und machen es den Restaurants möglich, über den Mittag zu sogenannten Büezer-Beizen zu werden. Um «Berufstätige im Ausseneinsatz» zu bedienen, wie es der Bundesrat definiert.
Bei diesen Regeln lohnt es sich nur zu öffnen, wenn man eine grosse Baustelle vor dem Haus hat.
Doch: Bei den Wirtinnen und Wirten hält sich die Begeisterung in Grenzen. Die wenigsten wollen ihren Betrieb allein für Handwerker öffnen. Im Kanton St. Gallen hatten heute Mittag 45 Restaurants geöffnet, in Schwyz waren es 10, in Uri und Zug je 6 und in Luzern sogar nur ein einziges. Das zeigen Recherchen von SRF.
Wirtinnen müssen einiges erfüllen
Das geringe Interesse rührt nicht etwa von einer Abneigung gegen Büezer, sondern von den bürokratischen Hürden, die den Restaurants im Weg stehen. Nebst den allgemeinen Schutzmassnahmen gilt Folgendes:
- Die Büezer-Beizen müssen sich beim Kanton anmelden.
- Es dürfen ausschliesslich Berufsleute bedient werden, die im Freien arbeiten.
- Die Öffnungszeiten sind auf 11 bis 14 Uhr beschränkt.
- Die Gäste müssen sich schriftlich anmelden und das Restaurant muss ihre Daten 14 Tage lang aufbewahren.
Gewisse Kantone gehen mit ihren Einschränkungen sogar noch weiter. Bei diesen Regeln lohnt es sich nur zu öffnen, wenn man eine grosse Baustelle vor dem Haus hat», sagt Eveline Neeracher, Präsidentin von Gastro Bern. Ihr eigenes Restaurant hält sie deshalb geschlossen. Walter Tobler, ihr Kollege aus St. Gallen, doppelt nach: «Wir müssen uns als Restaurant beim Kanton anmelden und die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden bei uns fürs Essen anmelden. Dieser Aufwand ist definitiv zu gross.»
Es macht Freude, wieder zusammen an einem Tisch sitzen zu können, etwas Gutes zu essen und über Gott und die Welt zu plaudern.
Kommt hinzu, dass schlussendlich die Restaurants haften würden, wenn sie aus Versehen einen Kaufmann oder eine Bankerin bedienen – also jemanden, der im Büro und nicht im Freien arbeitet. Das bestätigt Urs Renggli von der Luzerner Gewerbepolizei. «Die Restaurants sind verpflichtet, nur Leute hereinzulassen, die angemeldet sind.» Bei Verstoss drohe eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Handwerker schätzen es
Es muss also einiges zusammenspielen, dass es sich für ein Restaurant lohnt, unter diesen Bedingungen zu öffnen. Beim Rössli in Menzingen im Kanton Zug tut es dies. Der Schritt zur Büezer-Beiz war da relativ klein, weil das Restaurant schon länger Take-Away anbot und die Küche deshalb bereits in Betrieb hatte. Ausserdem war das Rössli bereits davor bekannt und beliebt als Handwerker-Beiz. «Heute lief es gut», meint Wirt René Zürcher kurz nach der Mittagszeit. Rund zwanzig Mittagsmenüs konnte er vor Ort servieren und noch ein paar weitere per Take-Away.
Auch Zürchers Gäste wissen es zu schätzen, fürs Mittagessen wieder in die Beiz zu können. «Es macht Freude, wieder zusammen an einem Tisch sitzen zu können, etwas Gutes zu essen und über Gott und die Welt zu plaudern», meint etwa ein Schreiner. Sein Kollege stimmt ihm bei. Er fügt jedoch an, die Massnahme käme jetzt zur Frühlingszeit reichlich spät. «Im Winter wären wir wirklich darauf angewiesen gewesen, an der Wärme Mittagessen zu können.»