Neue Corona-Verhaltensregeln - Restaurants und Kinos: Diese Öffnungsschritte gelten ab heute
Ab heute Montag dürfen Restaurantterrassen wieder öffnen. Auch Sportanlässe, Kino, Theater und Konzerte sind eingeschränkt wieder möglich. Dies hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch beschlossen.
Restaurantterrassen offen:
Ab heute Montag dürfen auf Terrassen und Aussenbereichen von Restaurants wieder Gäste bewirtet werden. Es gilt jedoch eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von allen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
Zudem muss zwischen den Tischen ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Da viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung nicht kostendeckend wirtschaften können, wird laut dem Bundesrat die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.
Begrenzte Publikumsveranstaltungen:
Auch Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich – draussen mit 100 Personen, drinnen mit 50 Personen. Das gilt für Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokale. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Es gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Zudem besteht eine Sitz- und Maskentragpflicht, die Abstandsregel von 1.5 Metern sowie ein Konsumationsverbot. Von Pausen bei den Veranstaltungen sollte aber laut Bundesrat abgesehen werden.
Öffnungsschritte bringen nur bedingt wirtschaftliche Linderung
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Einschätzung von SRF-Wirtschaftsredaktor Roman Mezzasalma:
«Kinos dürfen ab Montag wieder jeden dritten Sitzplatz verkaufen und besetzen – maximal 50. Zwar dürfte die Auslastung mancher Kinosäle schon vor der Pandemie kaum viel höher gelegen haben. Doch es scheinen Zweifel angebracht, dass für die Kinobranche wirtschaftlich bald wieder alles beim Alten ist. Die gewöhnlich publikumsträchtigste Jahreszeit neigt sich jetzt ihrem Ende zu.
Noch einschränkender sind die gelockerten Vorgaben mit höchstens 50 bezahlenden Gästen für die Theater- und Konzertbranche. Während Kinos oftmals mit sehr wenig Personal für gleich mehrere Säle auskommen, werden die Einnahmen aus 50 Tickets die Personalkosten bei Theateraufführungen oder Konzerten niemals decken.
Unter den Wirten profitieren nur jene mit grossen Aussenbereichen – und auch das nur bei akzeptablem Wetter. Die Linderung für die Gastro-Branche insgesamt bleibt beschränkt. Auf den ersten Blick am ehesten zum Normalbetrieb zurückkehren können die rund 1200 Fitnesszentren in der Schweiz. Allerdings kommt wegen der nun fälligen Kompensationstage von den Mitgliedern kaum neues Geld in die Kasse.»
Sport und Kultur auch für Erwachsene:
Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden ab heute auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert und für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden. In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Fällen gelten aber strengere Abstandsregeln.
Zurück auf die Hochschulen:
Der Präsenzunterricht ausserhalb der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II ist eingeschränkt wieder möglich, insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso gilt die Masken- und Abstandspflicht.
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