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Neues Uni-Gesetz auch Reaktion auf Affären um Spesen und Plagiate
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 14.06.2023. Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
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Neues Gesetz Uni St. Gallen: Rektor soll mehr Macht erhalten

  • Nach diversen Skandalen an der Uni St. Gallen hat der Kantonsrat über das neue Universitätsgesetz debattiert.
  • Der Rat ist sich im Grundsatz einig: Rektor und Uni-Leitung brauchen mehr Macht, um die Vorgänge an der Uni besser kontrollieren zu können.
  • Das neue Universitätsgesetz wird in anderthalb Jahren in Kraft gesetzt.

Am Mittwochnachmittag ist es im St. Galler Kantonsparlament zu einem grossen Showdown gekommen: Der Rat hat das komplett überarbeitete Universitätsgesetz behandelt, das die rechtlichen und strategischen Rahmenbedingung für die Führung der Universität St. Gallen (HSG) setzt. Es soll dem Rektor oder der Rektorin mehr Macht geben.

Skandale verhindern

Zu Beginn der Debatte hat Daniel Bosshard von den Grünen die Erwartungen an dieses Gesetz wohl für alle im Ratssaal beschrieben: «Die Totalrevision des Universitätsgesetzes muss dazu beitragen, dass Skandale an der HSG verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt werden.» Mit dem neuen Universitätsgesetz will die St. Galler Regierung die Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen an der Uni besser regeln. Sie reagiert damit auch auf Spesenskandale, Plagiatsaffären und Kompetenzüberschreitungen einzelner Professoren der vergangenen Jahre.

115 Seiten umfasst dieses neue Universitätsgesetz. Fünf Jahre lang hat die Regierung daran gearbeitet. Die vorberatende Kommission hat sich mehrere Tage damit beschäftigt und Anträge formuliert, welche die Regierung schon vor der Debatte akzeptiert hat.

Rückenwind durch die Kommission

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Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hat sich vier Tage lang intensiv mit dem neuen Universitätsgesetz auseinandergesetzt. Das sei viel Aufwand gewesen, bestätigt Kommissionspräsident Michael Schöbi gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz. Resultat des vielen Diskutierens und Abwägens sei, dass es zum Gesetzesvorschlag der Regierung nur ein paar kleine Anpassungen gibt. Alles in allem mache das Gesetz so Sinn, findet die Kommission.

Das neue Universitätsgesetz regelt die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Organe der Uni. Es gibt dem Rektorat mehr Verantwortung. Ein Teil davon ist ein internes Kontroll- und Risikomanagement.

Das Gesetz sieht auch vor, dass der Universitätsrat das strategische Organ bleibt, der Regierungsrat dieses aber nicht mehr präsidiert. Neu werden die elf Mitglieder nicht mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit, sondern nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

«Damit liefern wir den Werkzeugkasten für die verantwortlichen Organe, die dann mit dieser Universität arbeiten», sagt Kommissionspräsident Schöbi. Der Alltag biete dann die Bewährungsprobe.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden die Rahmenbedingungen und der Handlungsspielraum auf die Herausforderungen der Zukunft gerichtet. Er räume der HSG Entfaltungsmöglichkeiten ein, damit diese weiterhin erfolgreich wirken und ihre Position als führende Bildungs- und Forschungsstätte festigen könne, sagte dazu Monika Scherrer von der Mitte-/EVP-Fraktion.

Fragen klären und Aufgaben präzisieren

Mit dieser Revision sollten Fragen rund um Governance und Compliance geklärt und Aufgaben und Verantwortungen der verschiedenen Organe präzisiert werden, ergänzte Christian Lippuner von der FDP-Faktion. Die Institute sollen neu durch die Rektorin oder den Rektor beaufsichtigt werden. Diese Stossrichtung werde von der FDP «absolut» unterstützt.

Im Grundsatz waren sich also alle einig, nicht aber in den Details. Vor allem das links-grüne Lager hätte sich mehr Regeln gewünscht und noch mehr Vorschriften. So beispielsweise einen Artikel zur Chancengerechtigkeit. Beide Fraktionen haben entsprechende Anträge eingereicht. Wenig Verständnis dafür hatte der St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker. Der Organismus einer Universität sei unglaublich komplex, mahnte er. Jeder Antrag, der beschlossen würde, habe Folgekonsequenzen in anderen Bereichen, die das Parlament nicht abschätzen könne. Daher bitte er um Ablehnung dieser Anträge.

Ein Gesetz für die nächsten 30 Jahre

Die Mehrheit des Kantonsrates hat den Forderungen des Bildungsdirektors Folge geleistet, also sämtliche Anträge verworfen und das Universitätsgesetz in erster Lesung gutgeheissen. 2025 soll es in Kraft treten und die Uni St. Gallen durch die nächsten 30 Jahre führen. Ob eine Gesetzesanpassung alleine genügt, um in Zukunft Negativschlagzeilen zu verhindern, diese Zweifel dürfte die Ratsdebatte wohl nicht aus dem Weg geräumt haben.

SRF 1 Regionaljournal Ostschweiz, 14.06.2023; 17:30 Uhr ; 

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