Es ist ein persönliches Geschenk des Kantons St. Gallen an seine Parlamentarierinnen und Parlamentarier: Jedes Kantonsratsmitglied erhielt zuletzt zwei kleine Anstecker mit dem St. Galler Kantonswappen, einen mit Nadel, einen mit Magnet. «Dieser Anstecker soll Ihre Verbundenheit mit dem Amt bzw. mit dem Kanton deutlich machen», heisst es in der offiziellen Information an den Kantonsrat.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn die Parlamentsdienste führen in einem zweiseitigen Brief genau aus, wann die Pins mit dem silbernen Stäbebündel und Beil auf grünem Grund getragen werden dürfen. Und vor allem: wann nicht.
Im Brief enthalten ist gar ein Verweis auf das Bundesgesetz. Die Fussnote führt zu Art. 8. Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (SR 232.21; abgekürzt WSchG). Der Artikel besagt: Wappen von Kantonen und Gemeinden sind gesetzlich geschützte Zeichen und dürfen in Form des Wappenschilds nur vom Gemeinwesen gebraucht werden, zu dem sie gehören.
Und weil die Kantonsratsmitglieder eben zum Parlament gehören, dürfen sie den Anstecker nur im Ratssaal tragen oder wenn sie in offizieller Mission unterwegs sind. Ratspräsidentin Barbara Dürr erklärt am Beispiel der Olma: «Bei der Eröffnung trage ich den Pin in offizieller Funktion. Tags darauf, wenn ich privat gehe, ist es mir auch egal, dass nicht alle sehen, dass ich im Kantonsrat bin.»
SVP musste St. Galler Kantonswappen überkleben
Barbara Dürr stiess die Idee an, allen Ratsmitgliedern solche Pins zu schenken. Es soll ein Ausdruck von Stolz und Wertschätzung sein. Dass Wappen und deren Verwendung in letzter Zeit immer wieder zu Gerichtsfällen wurden, dessen war sich Dürr nur bedingt bewusst. Zum Beispiel der Fall des Schweizerwappens auf dem Trikot der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft.
Im Vorfeld der St. Galler Kantonsratswahlen im März dieses Jahres musste die SVP im Wahlkreis Wil alle ihre Plakate umgestalten, weil das Kantonswappen darauf abgebildet war. Kurios: Die Verwendung in einem Viereck oder Kreis statt in Form eines Wappenschilds wäre erlaubt gewesen.
Was, wenn jemand klagt?
Zurück zu den Ansteckpins. So eng wie bei den SVP-Wahlplakaten oder beim Eishockey-Trikot sieht Kantonsratspräsidentin Barbara Dürr die Sache nicht – trotz trockenem Begleitbrief mit Verweis auf Bundesgesetze. «Wenn jemand vergisst, den Pin vom Sakko zu nehmen, werden wir keine Sanktionen ergreifen. Wir haben nicht im Sinn, Bussen zu verteilen.»
Die Geburtstagsfeier der Schwiegermutter, die Hochzeit des Sohnes oder in der Frühmesse – da gehört der Pin eigentlich nicht hin. Rechtlich brisant würde es nur dann, wenn jemand klagen würde, der sich daran stört, dass das St. Galler Wappen im falschen Moment am Revers oder am Seidentuch steckt. Und davon geht Ratspräsidentin Dürr nicht aus.