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«Plan B» ab 1. Juli Schweiz ergreift Retorsionsmassnahmen gegen die EU

  • Jetzt ist es definitiv: Die Schweizer Börse ist nicht mehr gleichwertig mit den Börsenplätzen in der EU. Die sogenannte Börsenäquivalenz läuft aus.
  • Das heisst: Die Aktien von Schweizer Unternehmen dürfen dann auf Börsenplätzen im EU-Raum nicht mehr gehandelt werden.
  • Die Verordnung, die der Bundesrat Ende letzten Jahres verabschiedet hat, tritt ab 1. Juli in Kraft, wie der Schweizer Aussenminister Ingnazio Cassis gegenüber SRF bestätigte.

«Wir erachten diese Massnahmen als Plan B. Ein Plan A wäre besser gewesen. Aber solange dieser nicht möglich ist, gilt Plan B.» Der Bundesrat hoffe aber, dass dies nur eine vorübergehende Lösung sei, führte Ignazio Cassis weiter aus.

Er spricht von einem Missverständnis in Bezug auf die Frage, wie die momentane Situation interpretiert werde: In der EU habe man das Gefühl, die Schweiz spiele auf Zeit. «In der Schweiz wissen wir aber, dass wir Zeit brauchen.» Dies, weil die politische Struktur anders sei. «Wir können nicht einfach im Bundesrat entscheiden ‹es isch eso und fertig›». Es müsste gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Mehrheit geschaffen werden, mit der das Volk schliesslich zufrieden sei.

So funktioniert der «Plan B» des Bundesrats

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Darum geht es: Bis jetzt gilt die Börsenäquivalenz. Das heisst, dass die Börsen in der Schweiz und in der EU gleichwertig sind. Händler dürfen handeln, wo sie wollen. Sie können Aktien von Schweizer Unternehmen an der deutschen Börse oder etwa auch in England oder Italien kaufen und verkaufen.

Die Politik der EU: Nun hat Brüssel entschieden, dass der Status der Gleichwertigkeit ab Montag nicht mehr gilt. Damit dürfen die Händler aus EU-Ländern Schweizer Aktien nur noch innerhalb der EU handeln, nicht aber in der Schweiz. Ziel: Die Schweizer Börse soll Geschäfte verlieren, denn die Hälfte des Handelsvolumens an der Schweizer Börse stammt von Auftraggebern aus der EU.

Der «Plan B»: Doch die Schweiz hat reagiert und setzt die bereits früher präsentierten Gegenmassnahmen in Kraft. Sie untersagt mit dem «Plan B» den Handel mit Schweizer Aktien ab Montag an europäischen Börsen. Damit dürfen EU-Händler Schweizer Aktien letztlich nur noch in der Schweiz handeln. Das führte dazu, dass die Aberkennung der Börsenäquivalenz so gut wie wirkungslos verpufft.

Die Nebeneffekte: Kurzfristig könnte der Handel mit Schweizer Aktien an der Schweizer Börse sogar noch steigen, weil die Händler aus der EU keine andere Möglichkeit mehr haben. Dennoch ist Plan B aus Sicht der Börse keine gute Lösung, wie ein Sprecher sagt. Alle Handelsplätze sollen den gleichen Status haben, weil offene Märkte wichtig sind. Finanzplatzvertreter betonen, dass sie längerfristig immer noch auf eine andere Lösung hoffen und spielen damit den Ball klar der Politik zu.

Nach dem Vorbild des Steuerdeals

Cassis spricht auch die schwierige Ausgangslage an: Der vielleicht wichtigste Auslöser für diese Verhandlungen seien die flankierenden Massnahmen gewesen. Gleichzeitig habe man sich aber verboten, darüber zu verhandeln. «Wie aber kann man über etwas verhandeln, über das man nicht sprechen kann? Nun aber sprechen wir darüber. Und das heisst überhaupt nicht, dass wir das Ziel des Lohnschutzes nicht garantieren und im Gesetz festschreiben wollen.»

Man müsse verschiedene Wege aufzeigen und darüber verhandeln. Cassis erwähnt das Beispiel der Unternehmensbesteuerung. «Da haben wir zunächst auch gemeint, wir müssten nichts ändern.» Schliesslich habe man aber einen Weg gefunden, der im Volk mehrheitsfähig gewesen sei und am 19. Mai vom Stimmvolk angenommen wurde.

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