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Prämien-Entlastungs-Initiative Nationalrat nimmt Gegenvorschlag an – Ratslinke enttäuscht

  • Die Kantone sollen künftig mehr Geld für die Verbilligung von Krankenkassenprämien ausgeben.
  • Das Parlament hat einem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP zugestimmt.
  • Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

Der Nationalrat ist beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Mit 104 zu 86 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte die grosse Kammer für den Antrag ihrer vorberatenden Kommission.

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Darum geht es: Die sogenannte Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung bezahlen muss. Dafür sollen Bund und Kantone mehr Prämienverbilligung bezahlen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Das ist umstritten: Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, da der Bund neu viel mehr für die Prämienverbilligung zahlen müsste als bisher. Das ist aus Sicht des Bundesrates falsch, weil die Kantone die Gesundheitskosten entscheidend beeinflussen, etwa bei der Spitalplanung. Zudem bekämpfe die Initiative nicht die Ursachen der Gesundheitskosten. Der Bundesrat legt deshalb einen Gegenvorschlag vor: Die Kantone sollen demnach mehr Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung stellen.

Das ist der aktuelle Stand: Die Beratungen zur Initiative und zum Gegenvorschlag sollen in dieser Session abgeschlossen werden. Der Ständerat ist in einem zweiten Anlauf auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten, nachdem er ihn in der Wintersession noch abgelehnt hatte. Die kleine Kammer hat einen Kompromiss vorgeschlagen: Sie hält kantonale Mindestvorgaben für Prämienverbilligungen für gerechtfertigt, setzt diese aber tiefer an als Bundesrat und Nationalrat. Der Kompromiss kommt bei der zuständigen Kommission des Nationalrats grundsätzlich gut an, sie schliesst sich bei der wichtigsten Frage dem Ständerat an. (Stand: 12.9.2023 / Mirjam Spreiter)

Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete den Vorschlag als «grossen Schritt». Die Ratslinke sprach zusammen mit der GLP von einer «ungenügenden Lösung». Der nun gefundene Kompromiss bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Ursprünglich hatte der Nationalrat über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verlangt – davon zusätzliche 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.

Enttäuschte Ratslinke

Die Ratslinke versuchte zusammen mit der GLP vergeblich, mehr Gelder für die Prämienverbilligungen herauszuholen. Manche Kantone nutzten ihren Spielraum seit Jahren zu wenig, um den Prämienschock für ihre Bevölkerung abzufedern, argumentierten sie. Eine vierköpfige Familie zahle im kommenden Jahr voraussichtlich über 1000 Franken mehr für die Krankenkassenprämien, rechnete Mattea Meyer (SP/ZH) vor. «Das ist ein schlechter Witz.»

Es sei nicht hinnehmbar, noch einmal einen Kompromiss zulasten der tieferen Einkommen zu machen, so Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Laut Melanie Mettler (GLP/BE) ist der Vorschlag des Ständerats «kein Anpacken des Problems, sondern nur ein freundliches Zuwinken». Auch Christian Lohr (Mitte/TG) bezeichnete es als «irritierend», dass einige Kantone ihre Beiträge für die Prämienverbilligungen reduziert hätten.

Lösung des Ständerats dank Mitte-Partei

Thomas de Courten (SVP/BL) zufolge werde das Problem trotz der Prämienverbilligungen nicht gelöst. «Mir wäre es lieber, wir würden das Grundproblem, die steigenden Gesundheitskosten, anpacken.»

Weil die Mitte-Partei dieses Mal nicht mehr mit der Ratslinken, sondern zusammen mit der SVP- und der FDP-Fraktion stimmte, setzte sich schliesslich die Lösung des Ständerats durch. Demnach sollen die Kantone neu abhängig von der Prämienlast zwischen 3.5 und 7.5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden.

Das Konzept sieht weiter vor, dass weiterhin die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben werden. Die Mehrheit der Nationalratskommission sah diese Kompetenz beim Bundesrat, damit die Sozialziele zwischen den Kantonen verglichen werden könnten. Auch in diesem Punkt setzte sich schliesslich aber die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte-Partei durch. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

Studie: Kantone kürzen Mittel

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Gemäss einer kürzlich in den Tamedia-Zeitungen veröffentlichten Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) haben die meisten Kantone im vergangenen Jahr ihr Budget zur Verbilligung der Krankenkassenbeiträge nicht ausgeschöpft. 21 Kantone hätten Versicherten 2022 demnach mehr Mittel zur Verfügung stellen können.

Der Bund hatte in der Vergangenheit seinen Beitrag für verbilligte Prämien jährlich erhöht. Zehn Kantone reduzierten hingegen nominal ihre Prämienverbilligung in den vergangenen zehn Jahren.

Die Prämienverbilligung wird durch Bundes- und Kantonsbeiträge finanziert. Die Bundesbeiträge sind im Gesetz vorgeschrieben und belaufen sich heute auf 7.5 Prozent der Bruttokosten, wie es auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) dazu heisst.

Der Ständerat entscheidet morgen Mittwoch noch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative. Der Nationalrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, auch im Ständerat ist von einem Nein auszugehen. Dass das Volksbegehren zur Abstimmung kommen wird, ist angesichts der Enttäuschung der Initianten über die im Parlament gefundene Lösung so gut wie sicher.

SRF 4 News, 12.9.2023, 12:00 Uhr ; 

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